Finanzierung: Leasingangebote richtig vergleichen mit dem Leasingfaktor

Für kleine Unternehmen ist die Finanzierung von Investitionen oft mit Schwierigkeiten verbunden. Leasing kann bei dem Kauf von Fahrzeugen und anderen Vermögensteilen eine einfachere Option sein als der typische Kredit. Liegen mehrere Leasingangebote vor, kann die Vielfalt der unterschiedlichen Konditionen verwirren und Fragen aufwerfen. Davon sollten Sie sich aber nicht abhalten lassen, Leasing als eine Möglichkeit für Ihre Finanzierung zu prüfen. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie am besten Leasingangebote miteinander vergleichen und sich den Leasingfaktor bei der Suche zunutze machen.

Zuletzt aktualisiert am 21.05.2024
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Definition

Leasing Definition und rechtliche Grundlagen

Ein Blick ins deutsche Steuer- und Zivilrecht zeigt, dass es hierzulande keine allgemeingültige Definition von „Leasing“ gibt. Ursprünglich aus dem Englischen lässt sich das Wort „lease“ mit Pacht oder Miete übersetzen. Die Rechtsprechung des BGH hat zudem festgelegt, dass für Leasingverträge mit einem Finanzierungsmodell Vorschriften des Mietrechts gelten. Leasingverträge zeichnen sich typischerweise dadurch aus, dass im Mittelpunkt Wirtschaftsgüter stehen, die gegen einmalige oder regelmäßige Zahlungen (Leasinggebühren) zeitlich begrenzt überlassen werden.

Eine weitere Definition des Leasings liefern das Financial Accounting Standards Board (FASB) und das International Accounting Standards Board (IASB). Beide verstehen ein Leasingverhältnis als eine Art Vertrag, bei dem die Nutzungsrechte für einen Vermögenswert zeitlich begrenzt übertragen werden und dafür eine Gegenleistung anfällt.

Welche Leasingarten gibt es?

Im alltäglichen Sprachgebrauch gibt es viele Begriffe, die genutzt werden, um die verschiedenen Arten des Leasings zu beschreiben. Im Folgenden werden vor allen Dingen diese grundlegenden Begriffe mit den dazugehörigen Konzepten näher vorgestellt:

  • Voll- und Teilamortisation
  • Finanzierungsleasing
  • Operating-Leasing
  • Mobilien- und Immobilienleasing

Verträge mit Voll- oder Teilamortisation

Ob ein Vertrag in die Kategorie der Voll- oder Teilamortisation fällt, hängt vor allen Dingen von einem Kriterium ab: Decken die Leasingraten während der Vertragslaufzeit die Kosten des Leasinggeber? 

Im Falle eines Vollamortisationsvertrags deckt die Summe der Raten in der Grundmietzeit sowohl die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des jeweiligen Wirtschaftsguts als auch die vollständigen Nebenkosten (wie z. B. Verwaltungs- oder Vertriebskosten, Finanzierung oder Gewinnzuschlag). Wie der Name schon sagt, kommt es bei einem Teilamortisationsvertrag dagegen nur zu einer teilweisen Amortisation der Kosten. Bei solchen Verträgen wird im Vorfeld ein Restwert vereinbart. Zu diesem kann der Leasingnehmer den jeweiligen Vertragsgegenstand zum Vertragsende der Grundmietzeit erwerben.

Finanzierungsleasing

Beim Finanzierungsleasing werden dem Leasingnehmer Wirtschaftsgüter über einen längeren Nutzungszeitraum überlassen. Vertragsdauer und Nutzungsdauer des Guts sind nahezu kongruent. Daher ähnelt dieses Leasingmodell stark dem einer Finanzierung. Der Leasingerlass des Bundesfinanzministeriums definiert Finanzierungsleasing nach folgenden Kriterien:

  • Der Vertrag gilt für einen bestimmten Zeitraum. Dabei kann der Vertrag im Rahmen der vereinbarten Erfüllung während der Grundmietzeit von keiner der beiden Vertragspartner gekündigt werden.
  • Die Grundmietzeit-Raten des Leasingnehmers begleichen mindestens die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des Leasinggebers sowie all seine Nebenkosten (inklusive Finanzierungskosten).

Das Finanzierungsleasing fällt dadurch in die Kategorie der Vollamortisationsverträge. Lediglich bei Immobilien können Sonderregelungen gelten

Operating-Leasing

Bei dieser Leasingmethode erhält der Leasingnehmer das vertraglich festgelegte Gut im Verhältnis zur Nutzungsdauer nur recht kurz. Diese Form des Operating-Leasings ist damit einem Mietvertrag recht ähnlich. Alle potenziellen Risiken übernimmt der Leasinggeber. Zudem wird das jeweilige Gut meist nicht primär mit dem Zweck angeschafft, es einem Leasingnehmer zu überlassen.

Immobilien- und Mobilien-Leasing

Hier steht vor allen Dingen der Gegenstand des Leasingvertrags im Mittelpunkt. Handelt es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter, so liegt Mobilien-Leasing vor. Klassischer Fall ist hier das Auto-Leasing – eine Alternative für Geschäfts- und Privatleute zum Barkauf. Ist der Gegenstand des Leasingvertrags dagegen ein unbewegliches Wirtschaftsgut, handelt es sich in solch einem Fall um Immobilien-Leasing. Da hier einige steuerrechtliche Sonderregelungen gelten, ist es wichtig, auf die Abgrenzung von Betriebseinrichtungen und Gebäuden zu achten.
Im Gegensatz zu den Vorgaben des BGB, nach denen zu den grundlegenden Charakteristiken eines Gebäudes auch die zur Gebäudeherstellung genutzten Gegenstände zählen, gelten steuerrechtlich andere Kriterien, die ein Bauwerk zu einem Gebäude machen:

  • Sachen oder Menschen sind durch eine räumliche Umschließung vor äußeren Einflüssen geschützt.
  • Der Aufenthalt von Menschen ist in den Räumlichkeiten grundsätzlich erlaubt.
  • Das Bauwerk ist fest mit Grund und Boden verankert.

Wird eines dieser Kriterien nicht erfüllt, so handelt es sich um eine sogenannte „Betriebsvorrichtung“. In diesem Fall darf aus steuerrechtlicher Sicht kein Gebrauch von den Vorschriften des Immobilien-Leasings gemacht werden.

Finanzierung mit Leasing

Wer Leasing als Alternative zur Finanzierung mit Krediten prüft, muss die Unterschiede kennen. Die Besonderheiten von Leasing im Überblick:

  • Beim Leasing erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum am Leasingobjekt. Er nimmt es in Besitz und erhält ein Nutzungsrecht.
  • Dem Leasinggeber reicht in der Regel das Leasingobjekt als Sicherheit. Das gilt vor allem bei Standardobjekten, wie z. B. Fahrzeugen.
  • Geleaste Gegenstände erscheinen nicht im Anlagevermögen der Bilanz. Bei einer Finanzierung erhöhen zusätzlich zum Wert des Investitionsobjekts auch die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank die Bilanzsumme.

Tipp: Es kann sich vorteilhaft auf die Bilanzkennzahlen auswirken, wenn sich die Bilanzsumme nicht erhöht.

  • Die Leasingrate ist steuerlich voll absetzbar und kann auch oberhalb der Summe aus Abschreibungen und Zinsen eines vergleichbaren Kredits liegen.
  • Mithilfe des Leasingfaktors finden Sie ein Angebot, das sich für Sie finanziell rentiert. 

Leasingangebote vergleichen – Kriterien

Um Leasingangebote vergleichen zu können, müssen Sie verschiedene Leasingangebote für das gleiche Leasingobjekt einholen. Beispielsweise sollten Fahrzeuge zur selben Fahrzeugklasse gehören. Bestenfalls vergleichen Sie Angebote für dasselbe Modell, desselben Herstellers beziehungsweise derselben Marke. Damit liegt der aktuelle Listenpreis des Investitionsgutes fest. Variable Parameter, die Sie beim Vergleich der Leasing-Deals betrachten sollten, sind:

  • die Leasingsonderzahlung
  • die Restzahlung
  • die Laufzeit
  • der Zinssatz

Die Leasingsonderzahlung

Vor allem bei der Finanzierung von Fahrzeugen ist die Leasingsonderzahlung, allgemein häufig Anzahlung genannt, ein beliebter Bestandteil des Leasingvertrags. Für gewerbliche Investitionen ist dies eher unüblich.

Das sollten Sie bei der Anzahlung beachten: Eine Anzahlung senkt den Betrag, der durch das Leasing finanziert werden muss. Entsprechend günstiger ist die Finanzierung. Dies kann sich auch positiv auf den Leasingfaktor auswirken. Wenn also die Investition durch liquide Mittel teilweise bezahlt werden könnte, so ergibt die Sonderzahlung durchaus Sinn. Dadurch sinkt in der Regel die monatliche Leasingrate, was einen entscheidenden Faktor darstellen kann, wenn Sie Leasingangebote miteinander vergleichen.

Nachteil: Die Anzahlung kann nicht sofort als Kosten verbucht werden (Ausnahme: bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Sie wird vielmehr über die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt und im Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz berücksichtigt.

Fazit: Wer also über ausreichend Liquidität verfügt, kann eine Anzahlung vereinbaren. Die Leasingsonderzahlung verbessert die Sicherheit des Leasinggebers, da das geleaste Objekt in seinem Eigentum bleibt. Das sollte Einfluss auf die Höhe der Zinsen haben. Eine verbesserte Sicherheit senkt die Höhe der Verzinsung in jeder Art der Finanzierung.

Die Restzahlung im Leasingvertrag

Viele Leasingverträge sehen eine Restzahlung am Ende der Laufzeit der Finanzierung vor. Häufig ist das beim Fahrzeugleasing der Fall. Maschinen, Gebäude oder andere Leasingobjekte werden oft auch vollamortisiert, sodass keine Restzahlung anfällt.

Das Argument für eine Endzahlung ist die Tatsache, dass das Leasingobjekt in der Regel am Vertragsende noch einen Restwert aufweist. Wird die Maschine oder das Leasingfahrzeug verkauft, kann der Erlös für die Endzahlung verwendet werden. Bei einer Vollamortisation würde ein Restwert über die Laufzeit getilgt. Bei Verträgen mit Restzahlung wird dieser Betrag immer bis zum Ende mitfinanziert. Auch in Bezug auf Restzahlung ist es also von Bedeutung, die Leasingverträge zu vergleichen.

Das sollten Sie bei der Restzahlung beachten:

  • Je höher die Restzahlung im Leasing ist, desto niedriger ist der Tilgungsteil und desto höher ist der Zinsanteil der monatlichen Rate.
  • Je höher die Restzahlung ist, desto höher ist die Belastung der Liquidität am Ende der Laufzeit.
  • Je höher die Restzahlung ist, desto größer ist das Risiko des Geldgebers, den Vertrag nicht voll erfüllt zu bekommen.
  • Wenn ein Verkaufserlös als Restzahlung eingeplant ist, trägt der Leasingnehmer das Risiko, dass der Verkaufserlös nicht ausreicht, die Abschlusszahlung zu leisten.

Fazit: Im Grunde ist die Restzahlung ein Parameter, mit dem die monatliche Leasingrate reduziert wird, wodurch der Leasingvertrag optisch günstiger erscheint. Das Risiko liegt beim solventen Leasingnehmer, der eine Differenz zwischen Verkaufserlös und Restzahlung tragen muss. Verfügt das Unternehmen zurzeit über wenig Liquidität und wird sich das über die Laufzeit ändern, ist eine hohe Restzahlung von Vorteil. Beachten Sie, dass sich auch dieser Parameter auf den Leasingfaktor und damit auf die Güte des Deals auswirkt.

Die Laufzeit des Leasingvertrags

Die Laufzeit des Leasingvertrags bestimmt die Höhe der Leasingrate. Wie bei jeder Finanzierung mit anteiliger Tilgung ist auch beim Leasing der Tilgungsteil der Rate umso niedriger, je länger der Vertrag läuft. Gleichzeitig steigt die Summe der insgesamt zu zahlenden Zinsen. Eine Kündigung des Leasingvertrags ist beiden Seiten meist nur nach einer Grundleasingzeit oder aus wichtigem Grund (Nichtzahlung der Leasingraten) möglich.

Das sollten Sie bei der Laufzeit beachten: Eine Laufzeit des Vertrags über die Nutzungsdauer hinaus macht keinen Sinn, da sonst der Leasinggeber bald keine ausreichende Sicherheit mehr hat und der Leasingnehmer für die Nutzung zunächst zu wenig zahlt. Später zahlt er dann weiter für ein Objekt, das er nicht mehr nutzen kann. Daher sind Laufzeiten über 90 % der Nutzungsdauer problematisch.

Hat das Leasing eine zu kurze Laufzeit und keinen korrespondierenden Restwert, kommt es zu Problemen mit dem Finanzamt. Es wird dann unterstellt, dass durch die so entstehenden hohen Leasingraten Steuervorteile erreicht werden sollen. Je höher die Rate oberhalb einer üblichen Abschreibung liegt, desto skeptischer wird das Finanzamt werden. Bei Leasinglaufzeiten unterhalb von 40 % der Nutzungsdauer wird der Finanzbeamte prüfen und eventuell eine Zuschreibung des Leasinggutes zum Anlagevermögen vornehmen. Dann kann nur wie üblich abgeschrieben werden.

Fazit: Wer innerhalb der sinnvollen und steuerlich zulässigen Grenzen von 40 % bis 90 % der Nutzungsdauer wählen kann, macht das von seiner Liquidität abhängig. Ist ausreichend Liquidität vorhanden, führen kurze Laufzeiten zu geringeren Zinskosten als lange Laufzeiten, die bei angespannter Liquiditätslage gewählt werden. Vergleichen Sie die Leasingangebote mithilfe des Leasingfaktors in Bezug auf Ihre langfristige Planung miteinander.

Der Zinssatz im Leasingvertrag

Die Kosten einer Finanzierung bestimmt der Zinssatz. Das gilt auch bei Leasing. Verzinst werden muss der Wert des Objekts abzüglich einer eventuell geleisteten Leasingsonderzahlung. Der Tilgungsteil der Leasingrate reduziert den zu verzinsenden Betrag, ein vereinbarter Restwert muss über die gesamte Laufzeit verzinst werden.

Der Leasinggeber deckt durch den Zinssatz seine Refinanzierungskosten, seine laufenden Kosten und seinen Gewinn.

Das sollten Sie beim Zinssatz beachten: Für Ihre Verhandlungen mit dem Geldgeber ist der Zinssatz der wichtigste Parameter. Selbstverständlich müssen die anderen Bedingungen wie Laufzeit, Anzahlung und Restzahlung ebenfalls stimmen. Doch für die Höhe der Kosten ist der Zinssatz verantwortlich.

Leasingangebote vergleichen: Welche Rolle spielt die Leasingrate?

Oft wird die Wahl des Leasingvertrags von der Höhe der Leasingrate abhängig gemacht. Diese scheint für viele das objektive Kriterium zur Beurteilung zu sein. Dabei ist die regelmäßige Zahlung abhängig von allen anderen Parametern.

Das sollten Sie bei der Leasingrate beachten:

  • Eine hohe Anzahlung senkt die Rate ebenso wie eine hohe Abschlusszahlung.
  • Eine kurze Laufzeit lässt die Rate steigen, eine lange lässt sie sinken.
  • Der Zinssatz hat ebenfalls durch den Zinsanteil der Raten einen wichtigen Einfluss. In den Verhandlungen versucht der Leasinggeber häufig, durch Veränderungen der Parameter die Leasingrate in die vom Unternehmen gewünschte Größenordnung zu bringen. Der Zinssatz bleibt dabei meist außen vor, da darin die Marge für den Anbieter dieser Finanzierung liegt.
  • Die Leasingrate ist somit abhängig von weiteren Faktoren des Deals. Über die Berechnung des Leasingfaktors lässt sich eine Aussage über die Güte des Angebots treffen. 

Praxisbeispiel: So können Sie Leasingangebote vergleichen

Der Schreinermeister Weber aus Frankfurt plant die Anschaffung eines neuen Transporters für 25.000 Euro. Für die Finanzierung liegen ihm 2 Leasingangebote vor, die sich in der monatlichen Leasingrate erheblich unterscheiden:

Angebot A-Bank

 
  • Anschaffungswert: 25.000 Euro
  • Monatliche Leasingrate: 179,03 Euro
  • Anzahlung: 7.500 Euro
  • Restzahlung: 12.500 Euro
  • Laufzeit: 48 Monate
  • Zinssatz: 6,0 %

Angebot B-Leasing

 
  • Anschaffungswert: 25.000 Euro
  • Monatliche Leasingrate:  137,71 Euro
  • Anzahlung: 12.500 Euro
  • Restzahlung: 7.500 Euro
  • Laufzeit: 60 Monate
  • Zinssatz: 6,5 %

Obwohl der Zinssatz etwas über dem der A-Bank liegt, ist die monatliche Rate bei der B-Leasing verführerisch niedrig. Allerdings hat der Handwerker zurzeit maximal 5.000 Euro für eine Anzahlung übrig. Gleichzeitig möchte er nicht das Risiko eines hohen Restwerts eingehen, den er unter Umständen nach der Laufzeit nicht erzielt. Bei der Laufzeit geht der Unternehmer einen Kompromiss ein und rechnet mit 4,5 Jahren, also 54 Monaten.

Mithilfe eines Leasingrechners rechnet er beide Angebote schnell um:

Angebot A-Bank

 
  • Anschaffungswert: 25.000 Euro
  • Monatliche Leasingrate: 300,71 Euro
  • Anzahlung: 5.000 Euro
  • Restzahlung: 7.500 Euro
  • Laufzeit: 54 Monate
  • Zinssatz: 6,0 %

Angebot B-Leasing

 
  • Anschaffungswert: 25.000 Euro
  • Monatliche Leasingrate:  306,57 Euro
  • Anzahlung: 5.000 Euro
  • Restzahlung: 7.500 Euro
  • Laufzeit: 54 Monate
  • Zinssatz: 6,5 %

Beispiel: Fahrzeug-Leasingangebote vergleichen mit dem Leasingfaktor

Um beim Fahrzeugleasing diverse Angebot zu vergleichen, ist der Leasingfaktor von großer Bedeutung. Dieser Wert ergibt sich aus der Leasingrate und dem Bruttolistenpreis des Autos. Je kleiner dieser Faktor ausfällt, desto besser ist das Angebot. Für die Berechnung ist es jedoch wichtig, dass es sich um ähnliche Fahrzeuge handelt und vergleichbare Rahmenbedingungen gelten. 

Der Leasingfaktor: einfach berechnet

Wenn Sie Auto-Leasingangebote vergleichen, finden Sie häufig bereits die Angabe zum Leasingfaktor. Für Angebote im Gewerbeleasing gilt: 

  • Leasingfaktor < 1,1 = attraktives Angebot 
  • Leasingfaktor < 0,9 = sehr attraktives Angebot 
  • Leasingfaktor < 0,7 = Spitzenangebot 

Sollte der Leasinggeber keine Angaben bieten, lässt sich der Leasingfaktor für Gewerbekunden mit folgenden Werten berechnen

  • Leasingrate 
  • Bruttolistenpreis 
  • Eventuelle Anzahlungen sowie Sonderzahlungen 
  • Vertragslaufzeit 

Daraus ergeben sich die folgenden Formeln: 

Leasingfaktor ohne Anzahlung = Leasingrate / Bruttolistenpreis x 100

Leasingfaktor mit Anzahlung = (Leasingrate + Anzahlung / Laufzeit) / Bruttolistenpreis x 100

Praxisbeispiel: Leasingfaktor berechnen

Sie möchten für Ihr Unternehmen einen Firmenwagen leasen. Der Listenpreis des Neuwagens beträgt 35.000 und Sie vereinbaren mit dem Leasinggeber eine monatliche Leasingrate von 300 Euro. Ausgemacht sind 40 Monate Laufzeit des Vertrags. Sie überlegen sich dabei, ob eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 5.000 Euro sinnvoll wäre.

Darstellung von Tabellen auf Desktop besser lesbar

Parameter Ohne Anzahlung Mit Anzahlung
Leasingrate 300 Euro 300 Euro
+ Anzahlung / Laufzeit 5000 Euro / 0 = 0 EUR 5000 Euro / 40 = 125 Euro
= 300 Euro 425 Euro
/ Bruttolistenpreis 35.000 Euro 35.000 Euro
= 0,00857 0,01214
x 100 100
= Leasingfaktor 0,857 1,21

Ohne Anzahlung liegt der Leasingfaktor bei 0,85 und somit im sehr guten Bereich. Folgt eine Anzahlung bei unveränderter Laufzeit, liegt der Faktor bei 1,21 und verschlechtert sich somit. Die Leasingfaktoren der Tabelle zeigen deutlich, dass sich in diesem Fall eine Anzahlung nicht lohnt.

Beim Leasing von Gebrauchtwagen müssen Sie mit einem Wertverfall rechnen. Dieser stellt ebenfalls einen Faktor beim Vergleich von Leasingverträgen dar. Auch eventuell anfallende Beiträge für die Versicherung sollten in Ihre Entscheidung einfließen. Vergleichen Sie Angebote und Preise unterschiedlicher Händler miteinander. Zudem gelten unterschiedliche Beträge für die Kfz-Steuer. Falls Sie schon sehr genau wissen, wie viele Kilometer Sie pro Jahr zurücklegen, könnte außerdem Kilometer-Leasing ein attraktives Modell für Sie sein. Hier zahlen Sie für eine festgelegte Anzahl an Kilometern, die pro Jahr zurückgelegt werden.