Definition
Was ist eine GbR?
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine Personengesellschaft. Dabei handelt es sich nicht um eine juristische Person. Mindestens zwei Gesellschafter sind notwendig, um eine GbR zu gründen. Dafür genügt es schon, wenn die Gesellschafter kooperieren und einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Die GbR zählt aufgrund ihrer unkomplizierten und kostengünstigen Gründung zu den beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland. Wichtig zu wissen ist, dass bei dieser Rechtsform alle Beteiligten vollumfänglich mit ihrem privaten Vermögen haften. Mehr relevante Fakten lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema „Gründung einer GbR“.
Schriftlicher GbR-Vertrag: Keine Pflicht, aber empfehlenswert
Laut den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) benötigen Sie prinzipiell für die Gründung einer GbR keinen schriftlichen Vertrag. Der § 311b BGB besagt, dass ein Gesellschaftsvertrag nur bei Einbringung einer Immobilie verpflichtend ist. In allen anderen Fällen ist die mündliche Zustimmung beider Parteien ausreichend.
Wir empfehlen Ihnen dennoch, unsere Vorlage des GbR-Vertrags zu nutzen. Denn sollte es zu Ärger innerhalb des Unternehmens oder bei der Auflösung der GbR kommen, können Sie sich zugunsten eines reibungslosen Konfliktmanagements auf die Beschlüsse des Vertrags beziehen. Sie dürfen das Muster des GbR-Vertrags nach Belieben anpassen. So reduzieren Sie das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Unklarheiten.
Tipp
Ist ein Rechtsanwalt bei einem GbR-Vertrag notwendig?
Dank der Gratis-Vorlage des GbR-Vertrags sparen Sie sich die Kosten für einen Rechtsanwalt. Vielleicht möchten Sie aber auf Nummer sicher gehen und überprüfen lassen, ob der GbR-Vertrag die Struktur und Besonderheiten Ihrer GbR widerspiegelt? Dann können Sie einen Rechtsanwalt im letzten Schritt zurate ziehen. Die Kosten werden in jedem Fall geringer ausfallen, da Sie ihm bereits einen fertigen Vertrag vorlegen können.
Was muss in einen GbR-Vertrag?
In den §§ 705 bis 740 BGB finden sich die genauen Anforderungen an die Gestaltung eines GbR-Vertrags. Diese Punkte sind auch in unserem kostenlosen GbR-Vertrag Muster enthalten. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag bei einer GbR nicht notariell beglaubigt werden. Im Folgenden sehen Sie die relevantesten Inhalte:
- Zweck der Gesellschaft: Zunächst definieren Sie die geplante Tätigkeit Ihrer GbR. Dafür beschreiben Sie, was Sie vorhaben und welchen Zweck Sie mit Ihrem Geschäftsmodell verfolgen. Formulieren Sie eine treffende und kompakte Beschreibung. Für potenzielle Änderungen der Tätigkeiten müssen Sie nicht zwingend einen neuen Gesellschaftsvertrag aufsetzen.
- Einlagen: Bei einer GbR gibt es keine gesetzliche Mindesteinlage. Die Gesellschafter können Ihre Beiträge zur Gründung in Form von Sacheinlagen wie Computern und Fahrzeugen oder Bareinlagen leisten. Es ist empfehlenswert, dass die Beteiligung aller Gesellschafter gleich hoch ist. Sie haben jedoch das Recht, eigene Regelungen in der Vorlage des GbR-Gesellschaftsvertrags vorzunehmen.
- Anteile: Grundsätzlich hat jeder Gesellschafter Anspruch auf den gleichen Anteil an Gewinn und Verlust. Haben Sie und Ihre Gesellschafter allerdings Einlagen in unterschiedlicher Höhe eingebracht, sollten Sie die Gewinnverteilung proportional angleichen.
- Vergütung: Zusätzlich zur regulären Gewinnausschüttung haben Sie die Möglichkeit, individuelle Bestimmungen zu Privatentnahmen in das Muster des GbR-Gesellschaftsvertrags zu übernehmen. Wichtig ist, dass alle Beteiligten der Höhe und Frequenz der Privatentnahmen zustimmen.
- Geschäftsführung und Vertretung: Eine GbR zeichnet sich dadurch aus, dass alle Gesellschafter die Geschäftsführung gemeinschaftlich übernehmen. Das bedeutet, dass die Zustimmung aller Parteien für sämtliche Geschäfte erforderlich ist. Im Alltag gestaltet sich das häufig zu umständlich. Stattdessen können Sie im Muster des GbR-Vertrags genau definieren, für welche Geschäfte die Zustimmung nötig ist – beispielsweise beim Abschluss von Mietverträgen oder Einkäufen über 2.000 Euro.
- Beschlüsse: Eine Gesellschafterversammlung ist bei einer GbR nicht vorgesehen. Bei mehreren Gesellschaftern ist es aber durchaus sinnvoll, zentrale Entscheidungen über die GbR in einer Versammlung zu diskutieren. Die Beschlussfassung kann auf Basis des Mehrheitsvotums oder eines einstimmigen Beschlusses erfolgen. Außerdem bietet es sich im GbR-Vertrag an, die konkreten Anlässe für eine Gesellschafterversammlung zu definieren.
- Pflichten der Gesellschafter: Die Pflichten der Gesellschafter können je nach GbR variieren. Für viele Unternehmer ist es essenziell, dass alle Beteiligten ihre volle Arbeitskraft bereitstellen. Genauso ist es in der Regel untersagt, für konkurrierende Unternehmen tätig zu werden.
- Kündigung: Passen Sie im Muster des GbR-Vertrags die Kündigungsfristen in Ihrer GbR an. Manche GbRs legen eine bestimmte Zeitdauer der Beteiligung fest. In diesem Fall ist eine Kündigung vor Ablauf der Zeitdauer nur unter triftigen Gründen zulässig. In diesem Punkt können Sie zudem bestimmen, wie und in welcher Höhe der ausscheidende Gesellschafter auszuzahlen ist.
Info
Wer darf in einer GbR Unterschriften setzen?
Entscheiden Sie sich dazu, die Rechtsform einer GbR zu wählen und einen GbR-Vertrag aufzusetzen, unterschreiben ihn alle Gesellschafter. Handelt einer von Ihnen im Namen der GbR, müssten theoretisch jedes Mal alle Gesellschafter ihre Unterschrift setzen. Hingegen können Sie im GbR-Vertrag Muster definieren, welche Geschäfte im Alleingang abgeschlossen werden dürfen. Das minimiert die Bürokratie und ermöglicht einen nahtlosen Geschäftsalltag.