Ausbildungsvertrag: Bilden Sie die rechtliche Basis
Die kostengünstige Ausbildung, die Bindung junger Talente und die Reduzierung von personellen Engpässen. Das sind nur einige der Gründe, warum Unternehmen gerne Auszubildende in ihrem Betrieb aufnehmen. Haben Sie sich auch dafür entschieden, stecken Sie den rechtlichen Rahmen mit einem korrekt aufgesetzten Lehrvertrag ab. Die beiden Parteien des Vertrags sind der Ausbildende und Auszubildende. In diesem Fall sind Sie der Ausbildende, der in Ihrem Unternehmen eine Ausbildung anbietet.
Tipp: Möchten Sie sich Zeit sparen, greifen Sie hier auf unsere kostenlose Vorlage eines Berufsausbildungsvertrags zu. Darin lassen sich alle Punkte individuell anpassen und ergänzen.
Was muss ein Ausbildungsvertrag beinhalten?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmt im § 11, welche Punkte ein Ausbildungsvertrag beinhalten muss. Bei unserem Muster des Berufsausbildungsvertrags können Sie sicher sein, dass es alle gesetzlich vorgeschriebenen Aspekte umfasst.
Informationen zu den Vertragsparteien
Dazu gehören der Name und die Anschrift des Ausbildungsbetriebs und des Auszubildenden. Bei Minderjährigen müssen Sie die gesetzlichen Vertreter angeben.
Art und Ziel der Ausbildung
In diesem Punkt halten Sie fest, in welchem Beruf Sie den Lehrling ausbilden werden. Auch eine Gliederung der Ausbildung zählt zu den Inhalten des Vertrags.
Beginn und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel zwischen zwei und drei Jahre. Die genaue Dauer und den Zeitraum übernehmen Sie in der Vorlage des Ausbildungsvertrags.
Ausbildungsstätte
Hier tragen Sie ein, wo Sie Ihren Lehrling ausbilden werden. Der Ort kann von der angegebenen Anschrift abweichen, wenn sich beispielsweise Büro und Werkstatt an jeweils anderen Standorten befinden. Im Vertrag müssen Sie genauso alle weiteren geplanten Ausbildungsorte auflisten.
Tägliche Arbeitszeit
Für Auszubildende gilt wie für alle anderen Arbeitnehmer das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das besagt unter anderem, dass Auszubildende durchschnittlich nicht länger als acht Stunden täglich arbeiten dürfen. Strenger sind die Regelungen für minderjährige Azubis. In diesem Fall greift das Jugendarbeitsschutzgesetz mit besonderen Vorkehrungen zu Punkten wie Pausenzeiten und der Arbeitsdauer.
Dauer der Probezeit
Die Probezeit regelt ebenfalls das Berufsbildungsgesetz (BBiG) im § 20. Demnach muss die Probezeit mindestens einen Monat dauern, jedoch nicht länger als vier Monate.
Vergütung
Je nach Ausbildung variiert die monatliche Vergütung. Im Vordruck des Ausbildungsvertrags müssen Sie die genaue Höhe und Zusammensetzung der Ausbildungsvergütung definieren.
Überstunden
Zudem sollten Sie kommunizieren, wie Sie in Ihrem Betrieb mit Überstunden verfahren. Der Auszubildende muss wissen, wie diese vergütet oder ausgeglichen werden.
Urlaub
Für den Urlaubsanspruch besteht ein gesetzlicher Rahmen. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes legt fest, dass es jährlich mindestens 24 Werktage sind.
Kündigung
Wie in jedem Vertrag müssen Sie auch in der Vorlage des Ausbildungsvertrags die Kündigungsbedingungen verschriftlichen. Dazu zählen die Fristen sowie die Art der Kündigung.
Sonstige Vereinbarungen
Sofern es einen Tarifvertrag für den Ausbildungsberuf gibt oder spezifische betriebliche Vereinbarungen herrschen, halten Sie all das im PDF-Muster des Ausbildungsvertrages in diesem Punkt fest.
Form des Ausbildungsnachweises
Der Ausbildungsnachweis dient dazu, täglich oder wöchentlich die Inhalte der Ausbildung zu dokumentieren. Im Ausbildungsvertrag bestimmen Sie, ob der Auszubildende den Nachweis schriftlich oder elektronisch zu führen hat.
Info
Wann muss ein Ausbildungsvertrag unterschrieben werden?
Sobald Sie eine mündliche Zusage zur Ausbildung erteilen, liegt ein mündlicher Vertrag vor. Im nächsten Schritt sind Sie dazu verpflichtet, einen schriftlichen Berufsausbildungsvertrag anzufertigen. Diesen müssen beide Vertragsparteien vor Beginn der Ausbildung unterschreiben. § 11 des Berufsbildungsgesetzes schließt die elektronische Form aus. Demnach dürfen Sie den Ausbildungsvertrag nicht online per E-Mail verschicken. Stattdessen müssen Sie ihn in Papierform vorlegen.
IHK und HWK prüfen den Ausbildungsvertrag
Haben Sie und Ihr Auszubildender den Ausbildungsvertrag unterschrieben, müssen Sie diesen unmittelbar an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) schicken. Gleichzeitig reichen Sie als ausbildender Betrieb einen Antrag auf Eintragung in das geführte Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein.
Die zuständigen Stellen prüfen im nächsten Schritt, ob Sie alle Punkte richtig ausgefüllt haben und die Angaben zur jeweiligen Ausbildung passen. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird der Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis eingetragen und Sie erhalten ihn zurück.
Info
Das sind nichtige Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag
Als Arbeitgeber gibt es außerdem gewisse Punkte, die Sie in einem Ausbildungsvertrag nicht festsetzen dürfen. Diese werden als nichtige Vereinbarungen bezeichnet. Beispielsweise dürfen Sie Ihre Auszubildenden nicht dazu verpflichten, nach der Ausbildung in Ihrem Betrieb zu bleiben oder eine Geldstrafe nach Vertragskündigung zu zahlen.
Wann läuft ein Ausbildungsvertrag aus?
Prinzipiell endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ablaufdatum. Ausnahmen gelten jedoch in den folgenden drei Szenarien:
- Der Auszubildende besteht die Prüfung vor dem Ausbildungsende: In diesem Fall gilt die Ausbildung bereits bei Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse als beendet.
- Die Prüfung findet später statt: In manchen Fällen findet die Prüfung erst nach Ablauf der eigentlich geplanten Ausbildungszeit statt. Hier können Sie den Auszubildenden nach gemeinsamer Absprache bis zum Prüfungsdatum weiterhin beschäftigen.
- Der Auszubildende besteht die Prüfung nicht: Auszubildende haben das Recht, ihre Abschlussprüfung zweimal zu wiederholen. Als Ausbildungsbetrieb können Sie die Ausbildung bis zum Wiederholungsversuch verlängern. Die maximale Verlängerungsdauer beträgt ein Jahr. Verlängern Sie die Ausbildung nicht, hat der Auszubildende die Möglichkeit, sich als externer Teilnehmer der Wiederholungsprüfung anzumelden.