Teilzeitrechner

Mit dem Teilzeitrechner können Sie ganz einfach berechnen, wie viel Gehalt Sie Teilzeitbeschäftigten zahlen müssen. Die Teilzeitberechung gibt Ihnen Aufschluss darüber, wie viel Budget frei wird, um eine neue Teilzeit- oder Vollzeitstelle zu besetzen.

  • Schnell: Mit wenigen Angaben erhalten Sie direkt das Ergebnis.
  • Exakt: Erhalten Sie eine genaue Summe mit Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben.
  • Übersichtlich: Die verständliche Eingabemaske erleichtert Ihnen die Dateneingabe.

Gehalt in Teilzeit berechnen

Sie finden mit dem Teilzeitrechner schnell das Gehalt heraus, das Sie Ihren Mitarbeitern zahlen müssen, wenn diese von einer Vollzeitkraft zur Teilzeit wechseln möchten. Auch gibt Ihnen der Rechner Auskunft über die anfallenden Steuern und Sozialabgaben sowie die Angabe dazu, wie viel Prozent des vorherigen Nettogehalts der Arbeitnehmer erhält. Hierfür müssen Sie nur wenige Daten eingeben, die Sie als Arbeitgeber zur Hand haben sollten.

Was bedeutet Teilzeit?

Als Teilzeit gilt jede vereinbarte Wochenarbeitszeit, die kürzer ist als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Eine genauere Regelung zur Arbeitszeitverkürzung gibt es vom Gesetz her nicht, sodass auch ein Minijob theoretisch als Teilzeit bezeichnet werden kann.

Eine Ausnahme gibt es bei der Elternzeit. Mütter und Väter dürfen maximal 30 Wochenstunden bzw. 32 Stunden pro Woche (Letzteres gilt bei Kindern, die nach dem 1.9.2021 geboren wurden.) arbeiten, um ihren Elternzeit-Status nicht zu verlieren.

So berechnen Sie mit dem Teilzeitrechner genau das Teilzeitgehalt Ihrer Mitarbeiter

Um das Nettoeinkommen von Normalarbeitszeit (Vollzeit) in Teilzeit mit dem Rechner zu ermitteln, benötigen Sie alle Angaben zum Gehalt und den Arbeitstagen sowie -stunden. Mit diesen lässt sich der Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitgehalt berechnen:

  • Bruttogehalt: Geben Sie den aktuellen Bruttolohn des Beschäftigten an. Bei dem Rechner für Teilzeit können Sie auswählen, ob Sie den Jahres-, Monats- oder Wochenlohn eintragen. Selbst das Tagesbrutto ist möglich.
  • Wochenstunden: Zusätzlich zum Einkommen ist die Angabe der aktuellen und zukünftigen Stunden sowie Mehrstunden im Teilzeitrechner notwendig. Die brauchen Sie, um das Gehalt von Vollzeit auf Teilzeit mit dem Rechner zu ermitteln.
  • Geburtsjahr: Sind Arbeitnehmer vor 1958 geboren, haben sie Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Im Jahr 2005 betrug der noch 40 % des Nettolohns bzw. maximal 1.900 EUR. Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) wird dieser Betrag seitdem jedes Jahr gekürzt. So liegt er 2024 noch bei 12,8 % und maximal 608 EUR und entfällt bis zum Jahr 2040 komplett.

Zusätzlich werden Abgaben für Steuern und Sozialversicherungen einkalkuliert, um mit dem Rechner von Vollzeit auf Teilzeit zu kommen. Daher brauchen Sie folgende Angaben:

Kinderfreibeträge

 

Diese werden nur bei den Steuerklassen I bis IV berücksichtigt. Zudem gelten sie wegen des Kindergeldes auch nur für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.

Steuerklasse

 

Um mit dem Teilzeitrechner Brutto- und Nettogehalt zu berechnen, ist die Summe der anfallenden Steuern notwendig. Wollen Sie diese ermitteln, tragen Sie in den Rechner die Steuerklasse des Arbeitnehmers ein. Diese entnehmen Sie der Lohnabrechnung oder den Stammdaten im Lohnabrechnungsprogramm von Lexware.

Kinderlos und mindestens 23 Jahre alt

 

Seit 2022 müssen kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahren mehr an Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen.

Bundesland

 

Abhängig davon, in welchem Bundesland sich die Arbeitsstelle befindet, gelten andere Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung. In den westdeutschen Bundesländern liegen diese höher.

Kirchensteuer

 

Zusätzlich geben Sie an, ob ein Beschäftigter kirchensteuerpflichtig ist. Nutzen Sie den Teilzeitrechner für Bayern und Baden-Württemberg, gilt aktuell ein Wert von 8 %. In allen anderen Bundesländern, bspw. NRW, beläuft sich die Kirchensteuer auf 9 %.

Rentenversicherungspflicht

 

Das Gehalt von rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird auf Grundlage einer allgemeinen Tabelle versteuert. Beamte oder Gesellschafter-Geschäftsführer werden nach der besonderen Tabelle besteuert. Sie unterliegen nicht der Rentenversicherungspflicht. In dem Fall entfällt auch für Arbeitgeber die Rentenversicherungspflicht.

Arbeitslosenversicherungspflicht

 

Wer der Rentenversicherungspflicht unterliegt, für den gilt in der Regel auch die Arbeitslosenversicherungspflicht. Ist das nicht der Fall, entfällt die Pflicht auch für den Arbeitgeber. Zu den befreiten Berufsgruppen gehören z. B. Ärzte und Anwälte.

Krankenversicherung

 

Der Normaltarif zur Krankenversicherung beläuft sich auf 14,6 %. Davon übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. Der ermäßigte Satz von 14 % gilt für Arbeitnehmer, die keinen Rechtsanspruch auf Krankengeld haben. Einen eventuellen Zusatzbeitrag müssen Sie ebenfalls angeben.

Jahresfreibetrag

 

Gilt für einen Beschäftigten ein Jahresfreibetrag, steht der auf der Lohnsteuerkarte.

Tipp

Private Krankenversicherungen berücksichtigen

Ist ein Arbeitnehmer, der sich seinen Teilzeitwunsch erfüllt hat, privat krankenversichert, wird das im Teilzeitrechner ebenfalls berücksichtigt. In dem Fall sind drei weitere Eintragungen nötig. Sie müssen den gesamten Monatsbeitrag sowie den monatlichen Basisbeitrag eintragen. Letzterer ist der Basisschutz und entspricht dem Leistungsumfang der Gesetzlich-Versicherten. Dieser Betrag wird benötigt, um die Vorsorgepauschale zu berechnen. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber auch bei Arbeitnehmern mit einer privaten Krankenversicherung die Hälfte der Kosten.

Wann rechnet sich Teilzeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Für die Arbeitnehmerseite lohnt sich die Anstellung auf Teilzeit in bestimmten Fällen. Gleichzeitig bietet es auch für Arbeitgeber Vorteile.

In diesen 3 Szenarien rechnet sich Teilzeit:

  • Saisonale Teilzeit: In Branchen mit stark variierender Auslastung bietet es sich an, in den Hochzeiten Vollzeit zu arbeiten. In Zeiten, in denen es weniger zu tun gibt, können Sie Ihre Mitarbeiter Teilzeit beschäftigen.
  • Job-Sharing: Sehnen sich Arbeitnehmer nach Arbeitsreduktion, können Sie eine Vollzeitstelle auf zwei Beschäftigte aufteilen.
  • Teilzeit mit Zeitwertkonten: Möchte ein Mitarbeiter in ein paar Jahren ein Sabbatical nehmen, kann er weiterhin Vollzeit arbeiten, bekommt aber ein Teilzeitgehalt. Das Zeitguthaben kann für die Freistellungsphase genutzt werden, während die Bezahlung auf dem gleichen Niveau weiterläuft.

Teilzeit beantragen

Allgemein besteht ein Teilzeitanspruch für Angestellte – Rechtsgrundlage ist §8 TzBfG. Demnach müssen Beschäftigte mehr als 6 Monate in Ihrem Unternehmen angestellt sein. Zudem muss die Firma mindestens 15 Arbeitnehmer haben. Wichtig für das Anrecht auf Teilzeit ist auch, dass keine dringenden betrieblichen Gründe gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen.

Arbeitnehmer müssen einen Antrag auf einen Teilzeitjob stellen. Dieser knüpft sich an folgende Bedingungen:

  • Antragsstellung mindestens 3 Monate vor geplantem Beginn der Teilzeit
  • schriftliche Form
  • genaue Angabe zum Beginn der Teilzeitarbeit und der Stundenzahl

Info

Erneuter Antrag erst nach 2 Jahren

Eine erneute Reduzierung der Arbeitszeit ist erst wieder nach dem Ablauf von 2 Jahren möglich.