- Schnell: Mit wenigen Angaben erhalten Sie direkt das Ergebnis.
- Exakt: Erhalten Sie eine genaue Summe mit Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben.
- Übersichtlich: Die verständliche Eingabemaske erleichtert Ihnen die Dateneingabe.
Gehalt in Teilzeit berechnen
Sie finden mit dem Teilzeitrechner schnell das Gehalt heraus, das Sie Ihren Mitarbeitern zahlen müssen, wenn diese von einer Vollzeitkraft zur Teilzeit wechseln möchten. Auch gibt Ihnen der Rechner Auskunft über die anfallenden Steuern und Sozialabgaben sowie die Angabe dazu, wie viel Prozent des vorherigen Nettogehalts der Arbeitnehmer erhält. Hierfür müssen Sie nur wenige Daten eingeben, die Sie als Arbeitgeber zur Hand haben sollten.
Formel zur Teilzeitberechnung
Teilzeitgehalt = Vollzeitgehalt × (Teilzeitstunden/Vollzeitstunden)
Diese Formel ist sowohl für klassische Teilzeitmodelle anwendbar als auch um das Gehalt einer 4-Tage-Woche zu berechnen.
Da die manuelle Berechnung des tatsächlichen Nettogehalts sehr komplex ist, empfiehlt sich die Nutzung eines Online-Teilzeitrechners.
Was bedeutet Teilzeit?
Als Teilzeit gilt jede vereinbarte Wochenarbeitszeit, die kürzer ist als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Eine genauere Regelung zur Arbeitszeitverkürzung gibt es vom Gesetz her nicht, sodass auch ein Minijob theoretisch als Teilzeit bezeichnet werden kann.
Eine Ausnahme gibt es bei der Elternzeit. Mütter und Väter dürfen maximal 30 Wochenstunden bzw. 32 Stunden pro Woche arbeiten (Letzteres gilt bei Kindern, die nach dem 1.9.2021 geboren wurden.), um ihren Elternzeit-Status nicht zu verlieren.
Wie wird Teilzeitgehalt berechnet? - So berechnen Sie mit dem Teilzeitrechner genau das Teilzeitgehalt Ihrer Mitarbeiter
Um das Nettoeinkommen von Normalarbeitszeit (Vollzeit) in Teilzeit mit dem Teilzeit-Lohnrechner zu ermitteln, benötigen Sie alle Angaben zum Gehalt und den Arbeitstagen sowie -stunden. Mit diesen lässt sich der Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitgehalt be- und umrechnen:
- Bruttogehalt: Geben Sie den aktuellen Bruttolohn des Beschäftigten an. Bei dem Rechner für Teilzeit können Sie auswählen, ob Sie den Jahres-, Monats- oder Wochenlohn eintragen. Selbst das Tagesbrutto ist möglich.
- Wochenstunden: Zusätzlich zum Einkommen ist die Angabe der aktuellen und zukünftigen Stunden sowie Mehrstunden im Teilzeitrechner notwendig. Die brauchen Sie, um das Gehalt von Vollzeit auf Teilzeit mit dem Rechner zu ermitteln.
- Geburtsjahr: Sind Arbeitnehmer vor 1958 geboren, haben sie Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Im Jahr 2005 betrug der noch 40 % des Nettolohns bzw. maximal 1.900 EUR. Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) wird dieser Betrag seitdem jedes Jahr gekürzt. So liegt er 2024 noch bei 12,8 % und maximal 608 EUR und entfällt bis zum Jahr 2040 komplett.
Zusätzlich werden Abgaben für Steuern und Sozialversicherungen einkalkuliert, um mit dem Rechner von Vollzeit auf Teilzeit zu kommen. Daher brauchen Sie folgende Angaben:
Tipp
Kostenlose Teilzeitjob-Rechner und Minijob-Rechner
Bei Teilzeit oder Minijob ist für die finanzielle Planung unverzichtbar, daher empfiehlt es sich, Online-Tools wie Minijob-Rechner oder Teilzeitjob-Rechner zu verwenden. So können Sie Ihre Teilzeit-Abzüge clever ermitteln.
Zusätzlich werden Abgaben für Steuern und Sozialversicherungen einkalkuliert, um mit dem Rechner von Vollzeit auf Teilzeit zu kommen. Daher brauchen Sie folgende Angaben:
Kinderfreibeträge
Diese werden nur bei den Steuerklassen I bis IV berücksichtigt. Zudem gelten sie wegen des Kindergeldes auch nur für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.
Steuerklasse
Um mit dem Teilzeitrechner Brutto- und Nettogehalt zu berechnen, ist die Summe der anfallenden Steuern notwendig. Wollen Sie diese ermitteln, tragen Sie in den Rechner die Steuerklasse des Arbeitnehmers ein. Diese entnehmen Sie der Lohnabrechnung oder den Stammdaten im Lohnabrechnungsprogramm von Lexware.
Kinderlos und mindestens 23 Jahre alt
Seit 2022 müssen kinderlose Arbeitnehmer über 23 Jahre mehr an Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen.
Bundesland
Abhängig davon, in welchem Bundesland sich die Arbeitsstelle befindet, gelten andere Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherung. In den westdeutschen Bundesländern liegen diese höher.
Kirchensteuer
Zusätzlich geben Sie an, ob ein Beschäftigter kirchensteuerpflichtig ist. Nutzen Sie den Teilzeitrechner für Bayern und Baden-Württemberg, gilt aktuell ein Wert von 8 %. In allen anderen Bundesländern, bspw. NRW, beläuft sich die Kirchensteuer auf 9 %.
Rentenversicherungspflicht
Das Gehalt von rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird auf Grundlage einer allgemeinen Tabelle versteuert. Beamte oder Gesellschafter-Geschäftsführer werden nach der besonderen Tabelle besteuert. Sie unterliegen nicht der Rentenversicherungspflicht. In dem Fall entfällt auch für Arbeitgeber die Rentenversicherungspflicht.
Arbeitslosenversicherungspflicht
Wer der Rentenversicherungspflicht unterliegt, für den gilt in der Regel auch die Arbeitslosenversicherungspflicht. Ist das nicht der Fall, entfällt die Pflicht auch für den Arbeitgeber. Zu den befreiten Berufsgruppen gehören z. B. Ärzte und Anwälte.
Krankenversicherung
Der Normaltarif zur Krankenversicherung beläuft sich auf 14,6 %. Davon übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. Der ermäßigte Satz von 14 % gilt für Arbeitnehmer, die keinen Rechtsanspruch auf Krankengeld haben. Einen eventuellen Zusatzbeitrag müssen Sie ebenfalls angeben.
Jahresfreibetrag
Gilt für einen Beschäftigten ein Jahresfreibetrag, steht der auf der Lohnsteuerkarte.
Freibeträge in Teilzeit
Die aktuellen Änderungen der Freibeträge haben bedeutende Auswirkungen auf das Nettoeinkommen von Teilzeitbeschäftigten.
Aktuelle Freibeträge:
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230,00 Euro (erhöht von 1.200,00 Euro)
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegt bei 4.260,00 Euro (erhöht von 4.008,00 Euro)
- Der Kinderfreibetrag wurde für 2024 auf 6.612 Euro angehoben; inklusive Betreuungsfreibetrag gilt nun ein Freibetrag von 9.540,00 Euro.
Tipp
Private Krankenversicherungen berücksichtigen
Ist ein Arbeitnehmer, der sich seinen Teilzeitwunsch erfüllt hat, privat krankenversichert, wird das im Teilzeitrechner ebenfalls berücksichtigt. In dem Fall sind drei weitere Eintragungen nötig. Sie müssen den gesamten Monatsbeitrag sowie den monatlichen Basisbeitrag eintragen. Letzterer ist der Basisschutz und entspricht dem Leistungsumfang der Gesetzlich-Versicherten. Dieser Betrag wird benötigt, um die Vorsorgepauschale zu berechnen. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber auch bei Arbeitnehmern mit einer privaten Krankenversicherung die Hälfte der Kosten.
Wann rechnet sich Teilzeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Für die Arbeitnehmerseite lohnt sich die Anstellung auf Teilzeit in bestimmten Fällen. Gleichzeitig bietet es auch für Arbeitgeber Vorteile.
In diesen 3 Szenarien rechnet sich Teilzeit:
- Saisonale Teilzeit: In Branchen mit stark variierender Auslastung bietet es sich an, in den Hochzeiten Vollzeit zu arbeiten. In Zeiten, in denen es weniger zu tun gibt, können Sie Ihre Mitarbeiter Teilzeit beschäftigen.
- Job-Sharing: Sehnen sich Arbeitnehmer nach Arbeitsreduktion, können Sie eine Vollzeitstelle auf zwei Beschäftigte aufteilen.
- Teilzeit mit Zeitwertkonten: Möchte ein Mitarbeiter in ein paar Jahren ein Sabbatical nehmen, kann er weiterhin Vollzeit arbeiten, bekommt aber ein Teilzeitgehalt. Das Zeitguthaben kann für die Freistellungsphase genutzt werden, während die Bezahlung auf dem gleichen Niveau weiterläuft.
Bei der Bewertung, ob Teilzeit für Sie als Arbeitgeber rentabel ist, können Teilzeitrechner ebenfalls ein wertvolles Instrument sein.
Teilzeit beantragen
Allgemein besteht ein Teilzeitanspruch für Angestellte – Rechtsgrundlage ist §8 TzBfG. Demnach müssen Beschäftigte mehr als 6 Monate in Ihrem Unternehmen angestellt sein. Zudem muss die Firma mindestens 15 Arbeitnehmer haben. Wichtig für das Anrecht auf Teilzeit ist auch, dass keine dringenden betrieblichen Gründe gegen eine Teilzeitbeschäftigung sprechen.
Arbeitnehmer müssen einen Antrag auf einen Teilzeitjob stellen. Dieser knüpft sich an folgende Bedingungen:
- Antragsstellung mindestens 3 Monate vor geplantem Beginn der Teilzeit
- schriftliche Form
- genaue Angabe zum Beginn der Teilzeitarbeit und der Stundenzahl
Tipp
Steuerfreies Arbeiten in Teilzeit
Der Grundfreibetrag für Teilzeitbeschäftigte beträgt aktuell 11.604 Euro pro Jahr. Dieser Steuerfreibetrag markiert die Grenze, bis zu der das Einkommen komplett steuerfrei bleibt.
Freibetrag im Teilzeitjob:
- Jährlicher Grundfreibetrag: 11.604 Euro
- Monatlicher Freibetrag: 967 Euro
- Keine Einkommensteuer unterhalb dieser Grenze
Info
Erneuter Antrag erst nach 2 Jahren
Eine erneute Reduzierung der Arbeitszeit ist erst wieder nach dem Ablauf von 2 Jahren möglich.