- Genau: Mit wenigen Angaben berechnen Sie das Mutterschaftsgeld Ihrer Mitarbeiterinnen.
- Einfach: Nach Befüllen der Eingabefelder sind Sie nur einen Klick vom Ergebnis entfernt.
- Hilfreich: Ein Überblick zum Mutterschaftsgeld erleichtert die Planung auf beiden Seiten erheblich
Arbeitgeberzuschuss einfach ermitteln
Erwarten Arbeitnehmerinnen ein Kind, verändert sich ihr ganzes Leben. Damit sie am Ende der Schwangerschaft und eine gewisse Zeit nach der Geburt keinen gesundheitlichen Gefährdungen, finanziellen Einbußen oder gar Kündigung ausgesetzt sind, gibt es das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Als Teil des Arbeitsrechts legt es konkrete Bestimmungen zum besonderen Schutz von Mutter und Kind fest. Auch Sie als Unternehmer leisten im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht Ihren Beitrag dazu.
Bedeutung von Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
Schwangere Angestellte sind während der gesetzlich verankerten Mutterschutzfrist – in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes – von der Arbeit befreit. Damit ihnen während dieses Beschäftigungsverbots keine finanziellen Nachteile entstehen, hat der Gesetzgeber das sogenannte Mutterschutzgeld eingeführt. Es gilt als Ausgleich der bisherigen Nettobezüge, die Sie als Arbeitgeber Ihren Angestellten im Rahmen der Lohnabrechnung bezahlen. Weil die Höhe des Mutterschutzgeldes – wie das Mutterschaftsgeld umgangssprachlich genannt wird – häufig niedriger ausfällt als das frühere Nettoentgelt, verpflichtet Sie der Gesetzgeber zu einem Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfrist.
Mit Mutterschaftsgeld-Rechner Arbeitgeberzuschuss berechnen
Maßgeblich für die die Berechnung des Mutterschaftsgeldes sowie des Zuschusses durch Sie als Arbeitgeber ist das durchschnittliche Nettomonatsgehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Hier gilt Folgendes:
- Das Mutterschutzgeld von der gesetzlichen Krankenkasse beträgt maximal 13 Euro pro Tag, das sind monatlich nicht mehr als 390 Euro.
- Die verbleibende Lücke zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der schwangeren Mitarbeiterin schließen Sie als Arbeitgeber. Dazu gilt es, die genaue Differenz als Zuschuss zum Mutterschutzgeld zu berechnen.
Angaben für den Mutterschaftsgeld-Rechner für Arbeitgeber: So geht‘s
Unser Online-Rechner für Mutterschaftsgeld ermittelt mit Blick auf verschiedene Berufsgruppen und den jeweiligen Krankenversicherungsstatus der werdenden Mutter, ob ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Falls ja, wird errechnet, wie hoch das tägliche Mutterschutzgeld sowie der Arbeitgeberzuschuss jeweils sind. Der smarte Rechner von Lexware berücksichtigt dabei auch den Zeitraum der Zahlung, wenn beispielsweise eine Mehrlingsgeburt bevorsteht. In diesem Fall verlängert sich das Mutterschaftsgeld sowie Ihr Zuschuss auf 12 Wochen nach der Entbindung. Starten Sie den Rechner mit folgenden Eingaben:
- Wählen Sie die Art der Beschäftigung Ihrer Angestellten, also zum Beispiel „Arbeitnehmerin“ oder „Geringfügig Beschäftigte“.
- Klicken Sie anschließend auf die Art der Krankenversicherung, beispielsweise „Gesetzlich versichert“.
- Tragen Sie darunter das durchschnittliche monatliche Nettogehalt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate Ihrer Mitarbeiterin ein.
- Betätigen Sie nun den Button „Berechnen“.
- Nun erhalten Sie die genauen Werte zum Krankenkassenanteil bzw. Arbeitgeberzuschuss in einem neuen Fenster angezeigt, die zusammen das Mutterschaftsgeld pro Tag ergeben.
Tipp
Arbeitgeberzuschuss wird zurückerstattet
Ihnen als Arbeitgeber wird dieser Zuschuss im Rahmen des sogenannten U2-Umlageverfahrens von der Krankenkasse wiedererstattet. Das U2-Verfahren stellt eine Art Pflichtversicherung des Arbeitgebers dar, um finanzielle Ausgaben im Zusammenhang mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz auszugleichen. Sie müssen hierfür für jede Beschäftigte einen vom Gehalt abhängigen Beitrag (die Umlage U2) an die Krankenkassen zahlen.
Übrigens: Ihre Verpflichtung, den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen, besteht für den gleichen Zeitraum, für den auch das Mutterschutzgeld von der Krankenkasse, erstattet wird.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschutzgeld bei Frühgeburt, gegen Ende der Schwangerschaft bzw. in den ersten Wochen der Elternzeit ist ein festes Arbeitsverhältnis. Außerdem müssen angehende Mütter Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel der Knappschaft sein, um Mutterschaftsgeld bzw. einen Arbeitgeberzuschuss beantragen zu können.
Alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, die folgenden Berufsgruppen angehören, erhalten Mutterschutzgeld bzw. Mutterschaftsgeld:
- Geringfügig Beschäftigte
- Werdende Mütter, die einem Minijob nachgehen
- Arbeitnehmerinnen, die privat versichert oder familienversichert sind
- Selbstständige erhalten Mutterschutzgeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind und einen Tarif mit Anspruch auf Krankengeld gewählt haben
Tipp
Wichtige Dokumente für Antragstellung
Ihre Angestellten können frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Mutterschaftsgeld beantragen. Erst dann erhalten sie vom Frauenarzt die dazu notwendige Bescheinigung für Arbeitgeber und Krankenkasse. Auch Sie als Arbeitgeber müssen jetzt aktiv werden und Ihren Mitarbeiterinnen einen Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aushändigen. Beide Dokumente müssen der Krankenkasse vorliegen, damit diese das Mutterschaftsgeld auszahlt. Mutterschutzgeld wird dabei in voller Höhe auf das daran anschließende Elterngeld angerechnet.