Lohnsteuerrechner

Mit dem kostenlosen Lohnsteuerrechner finden Sie als Arbeitgeber heraus, wie viel Lohnsteuer Sie für einen Arbeitnehmer an das Finanzamt abführen müssen. Zudem können Sie die Arbeitgeber-Abgaben zur Sozialversicherung ermitteln.

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  • Einfach: Sie geben die richtigen Daten ein und die Lohnsteuer wird berechnet.
  • Schnell: Innerhalb weniger Sekunden zeigt Ihnen der Lohnsteuerrechner das Ergebnis.
  • Übersichtlich: Sie erhalten einen Überblick der Steuern und Abgaben für Arbeitnehmer und den Arbeitgeberanteil.

Warum Sie die Lohnsteuer berechnen sollten

Die Berechnung der Lohnsteuer ist aus mehreren Gründen sinnvoll und notwendig. Arbeitnehmer erhalten einen Überblick, wie viel Nettogehalt vom Bruttoeinkommen nach Abzug der Lohnsteuer übrigbleibt und wie viel Einkommensteuer einbehalten wird. Doch auch für Unternehmen kann es wichtig sein, die Höhe der Steuern und Abgaben mit dem Lohnsteuer-Rechner zu ermitteln. Die folgenden zwei Gründe sprechen dafür:

  1. Sie als Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Um sicherzugehen, dass Sie die Lohnsteuer in der richtigen Höhe übermitteln, können Sie den smarten Rechner für die Lohnsteuer nutzen.
  2. Auch wenn Sie neue Mitarbeiter einstellen möchten, kann sich die Lohnsteuer-Berechnung lohnen. Sie erhalten einen Überblick darüber, wie hoch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist, sodass Sie Ihre Finanzen besser planen können. Sie wissen genau, was Sie ein Mitarbeiter kostet.

Mit unserem digitalen Lohnsteuerrechner müssen Sie lediglich einige Daten eingeben und erhalten nach wenigen Klicks Ihr Nettoeinkommen.

Lohnsteuer online berechnen: So funktioniert es

Um die korrekte Lohnsteuer ermitteln zu können, benötigen Sie eine Reihe von Angaben Ihres Arbeitnehmers. Zur Berechnung der Lohnsteuer brauchen Sie z. B. die Steuerklasse, den Brutto-Lohn und Angaben zur Sozialversicherungspflicht. Der Grundfreibetrag gilt für alle Steuerklassen und liegt bei 12.096 Euro. Dieser Betrag ist Teil des Einkommens, auf den keine Steuern anfallen und wird automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.

Allgemeine und steuerliche Angaben

Zunächst müssen Sie in den Lohnsteuer-Kalkulator allgemeine Daten über den Arbeitnehmer eintragen. Zudem sind einige steuerrelevante Daten wichtig, um die abzuführende Einkommensteuer korrekt zu berechnen. Die folgenden Angaben sollten Sie machen:

  • Steuerjahr: An dieser Stelle haben Sie die Wahl zwischen dem aktuellen Jahr und dem Vorjahr. Wählen Sie aus, für welchen Zeitraum Sie die Lohnsteuer berechnen möchten.
  • Brutto-Gehalt: Im nächsten Schritt wählen Sie aus, ob Sie das Brutto-Gehalt pro Jahr, Monat, Woche oder Tag angeben möchten. Anschließend tragen Sie das entsprechende Einkommen in den Lohnsteuerrechner ein.
  • Geburtsjahr: Arbeitnehmer, die vor Beginn des Kalenderjahres 64 Jahre oder älter sind, haben Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Trifft das auf Sie zu, sollten Sie unbedingt das Geburtsjahr eintragen. Für alle anderen Personen trifft die Auswahl nach 1958 zu.
  • Kinderfreibeträge: Steht einem Arbeitnehmer ein solcher Freibetrag zu, geben Sie diesen im Lohnsteuerrechner an. Die Kinderfreibeträge werden allerdings nur für die Solidaritätssteuer und ggf. die Kirchensteuer berücksichtigt.
  • Steuerklasse: Hier geben Sie an, in welcher Lohnsteuerklasse sich der Arbeitnehmer befindet. Im Lohnsteuerrechner stehen Ihnen die Steuerklassen von 1 bis 6 zur Auswahl. Beispielsweise werden Ledige und Geschiedene in Steuerklasse I eingeordnet. Verheiratete Arbeitnehmer können hingegen Steuerklasse III – V haben - anhängig vom Einkommen des Ehepartners.
  • Arbeitsstelle: In diesem Feld geben Sie an, in welchem Bundesland sich der Arbeitsort befindet. Davon hängt ab, wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung ist.
  • Kirchensteuer: Ist ein Arbeitnehmer kirchsteuerpflichtig, geben Sie das an dieser Stelle des Lohnsteuerrechners an. Die Kirchensteuer beträgt in fast allen Bundesländern 9 %. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %.

Tipp

Altersentlastungsbetrag für Personen ab 64 Jahren

Sind Arbeitnehmer vor 1958 geboren, können sie von einem Altersentlastungsbetrag Gebrauch machen. Dieser wurde allerdings im Laufe der Jahre gekürzt. Im Jahr 2005 betrug er noch 40 % des Lohns bzw. maximal 1.900 €. 2023 liegt er bei 13,6 % bzw. maximal 646 €. Im Jahr 2040 fällt der Altersentlastungsbetrag vollständig weg.

Beiträge zur Sozialversicherung berechnen

Neben den Steuern müssen Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Diese Beträge fließen in eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer ein. Auch Sie als Arbeitgeber tragen Ihren Teil dazu bei. Zur  vollständigen Ermittlung müssen Sie folgende Angaben in den Lohnsteuerrechner  eintragen:

  • Rentenversicherungspflicht: Wie hoch der Anteil zur Rentenversicherung ist, wird bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern nach der Allgemeinen Tabelle bestimmt. Für Personen, die dieser Pflicht nicht unterliegen, gilt die Besondere Tabelle. Hierbei wird eine geringere Vorsorgepauschale berücksichtigt. Sie als Arbeitgeber brauchen in dem Fall auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
  • Arbeitslosenversicherungspflicht: Normalerweise sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer auch verpflichtet Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Nur bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte und Anwälte, sind von der Rentenversicherungspflicht befreit, müssen aber in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.
  • Krankenversicherung: Geben Sie hier an, welchem Beitragssatz der Arbeitnehmer unterliegt bzw. ob er privat krankenversichert ist. Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 %. Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag, der durchschnittlich 1,6 % beträgt. Sollte ein Arbeitnehmer privat versichert sein, tragen Sie den monatlichen Beitrag und Basisbeitrag ein. Zudem geben Sie an, ob es einen Arbeitgeberzuschuss gibt. Das trifft in aller Regel zu.

Abgesehen von den Sozialversicherungsbeiträgen müssen Sie bei der Lohnsteuerberechnung angeben, ob ein Arbeitnehmer mindestens 23 Jahre alt und kinderlos ist. Trifft beides zu, muss er einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten.

Info

Umlagen des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber müssen Sie zusätzlich angeben, ob Umlagen auf Sie zutreffen. Ist das der Fall, wählen Sie “Ja” aus, sodass Sie die entsprechenden Werte eintragen können. Sie haben die Möglichkeit, die Umlagen U1 bei Krankheit, U2 bei Mutterschaft und U3 bei Insolvenz in Prozent anzugeben.

Weitere Einkünfte von Arbeitnehmern

Hat ein Arbeitnehmer weitere Einkünfte, müssen Sie diese im Lohnsteuerrechner ebenfalls angeben. Die folgenden Felder können Sie ausfüllen:

  • Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit
  • Jahresfreibeträge aus der Lohnsteuerkarte
  • Hinzurechnungsbeträge

Bei Vergütungen aus mehrjähriger Tätigkeit wird bei der Lohnsteuerermittlung nur ein Fünftel aller Einnahmen versteuert. Der Steuermehrbetrag, der sich daraus ergibt, wird mit 5 multipliziert.

Bestehende Hinzurechnungsbeträge finden Sie auf der Lohnsteuerkarte. Liegen mehrere Arbeitsverhältnisse vor, sind die auf der ersten Lohnsteuerkarte hinterlegt.