Abfindungsrechner

Endet ein Arbeitsverhältnis können Arbeitnehmer oftmals mit einer Abfindung rechnen – mit dem Abfindungsrechner von Lexware ermitteln Sie einfach und schnell die Höhe der Steuern, die für eine solche Kompensation anfallen.

  • Schnell: Nach Eingabe der Summe der Abfindung in den Smart-Rechner erfahren sie sofort die dafür anfallende Steuersumme
  • Genau: Sekundenschnell ermittelt der Abfindungsrechner die Brutto- sowie Netto-Abfindung, die Ihnen zusteht
  • Steuerlich aktuell: Die Algorithmen des Abfindungsrechners berücksichtigen die aktuellen Steuerregeln

Abfindungsrechner: Welche Angaben sind nötig?

Wer nach Kündigung eine Abfindung erwarten kann, sollte sich vorab die Rechnung aufmachen, um einschätzen zu können, wie viel Netto-Abfindung nach Abzug der Lohnsteuer übrigbleibt. Sparen Sie Zeit und Mühe und nutzen Sie hierfür unseren smarten Abfindungsrechner. Folgende Eingaben sind dazu nötig:

  • Steuerjahr: Wählen Sie das Steuerjahr aus, z. B. 2023, für das Sie die Einkommensteuer Ihrer Abfindung berechnen möchten
  • Abfindung: Geben Sie nun die Abfindungssumme bzw. andere außerordentliche Einkünfte ein. Wenn Sie das Ehegattensplitting wählen, geben Sie bitte auch die entsprechenden Einkünfte Ihres Partners an
  • Jahresbrutto: Gemeint ist hier die Eingabe des zu versteuernden Jahreseinkommens ohne Abfindung bzw. ohne weitere außerordentliche Einkünfte sowie ohne Entgeltersatzleistungen
  • Entgeltersatzleistungen: Hier geht es zum Beispiel um die Angabe von Arbeitslosengeld. Zahlungen dieser Art unterliegen zwar nicht der Steuerpflicht. Dennoch werden diese für die Steuerberechnung mit herangezogen und zum versteuernden Einkommen addiert. Aufgrund dieser Basis wird der persönliche Steuersatz ermitteln.
  • Kirchensteuer: In diesem Eingabefeld wählen Sie den für Sie gültigen Kirchensteuersatz aus
  • Ehegattensplitting – ja oder nein: Wählen Sie bitte aus, ob der Splittingtarif oder der Grundtarif bei der Berechnung der Steuer für Ihre Abfindung angewendet werden soll.

Abfindungsrechner: So lassen sich Steuer und Höhe der Abfindung berechnen

Die Abfindungshöhe ist prinzipiell nicht festgelegt, sie fällt individuell ganz verschieden aus. Wenn kein Vertrag die Modalitäten dafür regelt, ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Abfindung frei verhandelbar. Beim Berechnen findet in der Regel folgende Formel Anwendung:

(Bruttomonatsgehalt ÷ 2) x Beschäftigungsjahre

Ein Beispiel: Waren Sie 5 Jahre und 9 Monate bei Ihrem Arbeitgeber angestellt, könnten Sie eine Abfindung von 3 Monatsgehältern erwarten. Denn bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten im Jahr wird bei der Berechnung der Abfindung auf das ganze Dienstjahr aufgerundet. In unserem Beispiel einer Abfindungsrechnung ergibt sich durch das Aufrunden der 9 Monate auf ganze 6 Dienstjahre besagte Entschädigung von 3 Monatsgehältern. Nutzen Sie am besten den Abfindungsrechner von Lexware, um die Steuerlast für eine Abfindung bei Kündigung zu ermitteln. Das kostenlose Tool zeigt Ihnen an, wie sich diese einmalige Sonderzahlung auf Ihr Jahresbrutto, die damit verbundene Steuerlast und das zu erwartende Jahres-Netto auswirkt.

Tipp

So wird die Abfindung versteuert

Die schlechte Nachricht vorab: Abfindungen sind nicht steuerfrei, denn sie gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Möchten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Steuer für diese Einmalzahlung berechnen, müssen sie wissen, dass Abfindungen als außerordentliche Einkünfte versteuert werden müssen. Um die Umsetzung kümmert sich der Arbeitgeber. Er berechnet für die Abfindung als Einmalzahlung die anfallende Lohnsteuer, zum Beispiel mit dem Brutto-Netto-Rechner. Anschließend behält er diese ein und überweist sie an das zuständige Finanzamt. Auch Arbeitnehmer profitieren von unserem Abfindungsrechner. Denn zur Ermittlung der Steuerlast genügen wenige Eingaben. Anschließend errechnet der Smart-Rechner die exakte Höhe der Steuern, bezogen auf die Abfindungshöhe bzw. das Jahresbrutto.

Abfindungsrechner: Mit Fünftelregelung Steuern sparen

Um die Steuerlast von Arbeitnehmern – vor allem bei höheren finanziellen Abstandszahlungen – ein wenig zu mildern, bietet der Fiskus die sogenannte Fünftelregelung an. So funktioniert sie:

  • Die Abfindungssumme wird durch 5 geteilt – dieses Fünftel wird zum Jahresbrutto gerechnet und versteuert
  • Als nächstes wird die Lohnsteuer für das Jahresbrutto ohne Abfindungssumme berechnet
  • Die Differenz der beiden Steuerbeträge wird anschließend mit 5 multipliziert
  • So ergibt sich die Steuerlast, die durch eine Abfindung zustande kommt und von der Abfindungssumme dem Finanzamt zu überweisen ist.

So umständlich sich diese Methode zunächst anhört, sorgt sie doch dafür, dass Arbeitnehmern nach betriebsbedingter Kündigung mehr Netto vom Brutto der Abfindung bleibt. Nutzen Sie einen Rechner, dann sehen Sie schnell, dass dank der Fünftelregelung ein geringerer Steuersatz als bei der Anrechnung der gesamten Abfindung auf ein Steuerjahr greift. Testen Sie unseren Abfindungsrechner für einen schnelleren Überblick – besonders für die Steuerklasse 1 und Steuerklasse 3 zahlt sich eine Steuerersparnis durch die Fünftelregelung aus.

Abfindung: Was ist das und wann kommt sie zum Tragen?

Abfindung, Kompensation oder Abstandszahlung –für diese außerordentliche Zahlungsform des Arbeitgebers, die in der Regel einmalig gewährt wird, gibt es verschiedene Bezeichnungen. Arbeitnehmer erhalten diese finanzielle Entschädigung häufig dann, wenn ihr Arbeitsverhältnis endet und zum Beispiel eine Arbeitslosigkeit damit abgemildert werden soll. Einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Regelabfindung gibt es allerdings nicht. Die Zahlung einer Abfindung ist für Arbeitgeber meist freiwillig, es sei denn im Arbeitsvertrag ist etwas anderes vermerkt. Folgendes gilt:

  • Im Arbeitsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich vereinbaren, dass dem Arbeitnehmer im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen eine Abfindung gewährt werden soll.
  • Auch im Rahmen von Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträgen kann für Arbeitnehmer die Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt werden.

Ähnliches gilt für Aufhebungsverträge bzw. Abwicklungsverträge - hierin können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Abfindungszahlung ganz konkret vereinbaren.

Info

Anspruch auf Abfindung bei Kündigungsschutzklage?

Wenn Arbeitnehmer wegen einer Kündigung vor das Arbeitsgericht ziehen und eine sogenannte Kündigungsschutzklage gegen ihren Arbeitgeber anstrengen, können sie die Zahlung einer Abfindung nicht automatisch voraussetzen. Um ihr finanzielles Risiko klein zu halten, sind Unternehmer in solchen Fällen jedoch oft bereit, sich außergerichtlich zu einigen und im Gegenzug zur Kündigung eine Abfindung anzubieten. Mithilfe eines Abfindungsrechners können Arbeitnehmer online die Höhe ihrer Netto-Abfindung vorab kostenlos berechnen.