Splittingtabelle 2023 bis 2026 als Übersicht

Haben Sie als Selbstständige oder Arbeitnehmer ein höheres oder niedrigeres Einkommen als Ihr Ehepartner oder Ihre Partnerin in einer Lebenspartnerschaft, kann das Ehegattensplitting Ihre Einkommensteuer deutlich senken. Die Splittingtabelle zeigt Ihnen auf einen Blick, wie hoch die steuerliche Belastung bei der Zusammenveranlagung ausfällt. Grundlage ist der gesetzlich geregelte Splittingtarif nach dem Einkommensteuergesetz (EStG).

  • Kostenlose Splittingtabellen für 2023 bis 2026
  • Steuerliche Belastung auf einen Blick
  • Inklusive Solidaritätszuschlag und Einkommensteuer

Mit den Splittingtabellen für die Jahre 2023 bis 2026 erhalten Sie eine verlässliche Orientierung zur Einkommensteuer, zum Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls zur Kirchensteuer. So können Sie Ihre Veranlagung besser planen und verschiedene Einkommenssituationen vergleichen.

  • Übersichtliche Splittingtabelle für mehrere Steuerjahre
  • Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag auf einen Blick
  • Grundlage für die Zusammenveranlagung beim Ehegattensplitting

Was ist die Splittingtabelle?

Die Splittingtabelle ist eine Einkommensteuertabelle für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die sich für die Zusammenveranlagung entscheiden. Sie basiert auf dem Splittingtarif nach §32a EStG.

Dadurch ergibt sich häufig ein niedrigerer Steuersatz als bei der Einzelveranlagung nach dem Grundtarif. Vor allem bei unterschiedlich hohen Einkünften entsteht ein steuerlicher Vorteil, da der progressive Steuersatz abgeflacht wird.

In der Splittingtabelle finden Sie:

  • das gemeinsame zu versteuernde Einkommen
  • die festgesetzte Einkommensteuer
  • den Solidaritätszuschlag
  • teilweise auch die Kirchensteuer
  • in manchen Tabellen zusätzlich den Grenzsteuersatz

Wann wird der Splittingtarif angewendet?

Der Splittingtarif kommt zur Anwendung, wenn Ehepaare oder Partner einer Lebenspartnerschaft zusammen veranlagt werden. Voraussetzung ist, dass beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben.

Laut §26 EStG können Steuerpflichtige zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung wählen. Die Entscheidung erfolgt jedes Jahr neu im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt.

Auch Sonderformen des Splittings sind möglich:

  • Sondersplitting im Jahr der Scheidung
  • Witwensplitting im Todesjahr und im Folgejahr

In allen Fällen gelten die allgemeinen Voraussetzungen für das Ehegattensplitting.

Wie wird die Splittingtabelle berechnet?

Die Berechnung der Splittingtabelle funktioniert nach einem festen Schema. Zunächst werden alle Einkünfte beider Partner zusammengerechnet. Anschließend wird das zu versteuernde Einkommen halbiert. Auf diesen Betrag wird der Einkommensteuertarif angewendet. Das Ergebnis wird verdoppelt und ergibt die gemeinsame Einkommensteuer.

Der Grundfreibetrag ist bereits berücksichtigt. Je nach Höhe der Einkünfte ergibt sich ein individueller Steuersatz, der in der Splittingtabelle abgebildet wird. Für eine genauere Berechnung kann zusätzlich ein Einkommensteuerrechner genutzt werden.

Wo finde ich die passende Splittingtabelle?

Die jeweils gültige Splittingtabelle finden Sie für jedes Steuerjahr separat. Für eine schnelle Einschätzung können Sie zusätzlich unseren Einkommensteuerrechner nutzen. Maßgeblich für die endgültige Steuerfestsetzung bleibt jedoch immer der Steuerbescheid des Finanzamts.

Info

Für jedes Jahr gilt eine neue Tabelle

Steuern und Freibeträge ändern sich jährlich. Aus diesem Grund gibt es für jedes Jahr eine separate Splittingtabelle. Hier finden Sie die Splittingtabellen der Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026.

Splittingtabellen der Vorjahre

Hier finden Sie die Splittingtabellen früherer Jahre als Einzeldownload:

Splittingtabelle 2023

Die Splittingtabelle 2023 dient vielen Steuerpflichtigen weiterhin als wichtige Orientierung und hilft, wenn Sie rückwirkend eine Steuererklärung abgeben möchten. Die Tabelle berücksichtigt die im Jahr 2023 geltenden Freibeträge und Steuersätze. Wer seine Steuerlast für frühere Jahre prüfen oder eine Vergleichsrechnung durchführen möchte, kann diese Tabelle weiterhin heranziehen.

Auch die Splittingtabelle 2022 wird häufig zum Vergleich genutzt, um Entwicklungen bei Einkommensteuer und Steuersatz nachvollziehen zu können.

Splittingtabelle 2023 herunterladen

Splittingtabelle 2024

Die Splittingtabelle 2024 basiert auf den aktualisierten steuerlichen Rahmenbedingungen für 2024, da diese sich regelmäßig ändern können. Das Grundprinzip des Splittingtarifs bleibt unverändert.

Gerade bei schwankenden Einkünften lohnt sich ein Vergleich zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung mithilfe der Splittingtabelle.

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Splittingtabelle 2025

Mit der Splittingtabelle 2025 erhalten Ehepaare und Lebenspartnerschaften eine weitere aktuelle Grundlage für ihre Steuerplanung. Auch hier sind Änderungen beim Grundtarif und beim Grenzsteuersatz möglich, die sich auf die Steuerlast auswirken können.

Die Tabelle dient als Grundlage für Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner. Als Splittingtabelle für Rentner hilft sie insbesondere dabei, Renteneinkünfte korrekt in die Veranlagung einzubeziehen.

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Splittingtabelle 2026

Die Splittingtabelle 2026 bildet die geltenden Einkommensteuersätze und Freibeträge ab. Sie bietet eine wichtige Orientierung für die Steuerplanung und zeigt, wie sich die Einkommensteuer im Rahmen des Splittingtarifs entwickelt.

Auch für Rentner ist die Splittingtabelle 2026 relevant. Als Splittingtabelle für Rentner berücksichtigt sie die steuerliche Behandlung von Renteneinkünften im Rahmen der Zusammenveranlagung.

Splittingtabelle 2026 herunterladen

Wie hoch ist die Einkommensteuer in der Splittingtabelle?

Die Höhe der Einkommensteuer hängt vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen ab. Die Splittingtabelle zeigt für jede Einkommensstufe die konkrete Steuerlast. Durch den Splittingtarif fällt diese häufig niedriger aus als bei der Einzelveranlagung nach dem Grundtarif.

Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnern ist, desto stärker wirkt sich das Ehegattensplitting aus.

Wann lohnt sich das Ehegattensplitting?

Zunächst wird bei der Eheschließung die Besteuerung automatisch in Steuerklasse 4 eingetragen. Das Ehegattensplitting lohnt sich vor allem dann, wenn die Einkünfte stark unterschiedlich sind. Der größte Vorteil entsteht, wenn eine Person kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt und die andere ein hohes Einkommen hat.

Bei ähnlich hohen Einkünften kann die Einzelveranlagung günstiger sein. Auch bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld sollte die Veranlagung sorgfältig geprüft werden.

Tipp

Ein Wechsel der Steuerklasse kann sich lohnen

Liegen die Einkünfte stark auseinander, empfiehlt es sich, in die Steuerklasse 5/3 zu wechseln. Der Partner mit dem niedrigeren Einkommen zahlt die Steuern der Steuerklasse 5 und der Ehepartner mit den höheren Einkünften Steuerklasse 3.