- Smart: Nur wenige Eingaben und schon können Sie den Einfluss einer Gehaltserhöhung auf Ihr Nettogehalt berechnen.
- Korrekt: Der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt automatisch alle neuen Gesetzesregelungen.
- Schnell: Nach Eingabe aller erforderlichen Daten zeigt der Gehaltsrechner sekundenschnell Ihren genauen Verdienst pro Monat an.
So funktioniert unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner
Wer wissen möchte, was vom Bruttogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrigbleibt, kann den Gehaltsrechner von Lexware nutzen. Nur wenige Angaben genügen und schon erfahren Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, wie hoch die Steuerlast ausfällt und wie viel Nettogehalt für persönliche Ausgaben zur Verfügung steht.
Warum ist ein Brutto-Netto-Rechner sinnvoll?
Die Lohnabrechnung zählt zu den gesetzlichen Pflichten von Arbeitgebern, auch wenn sie nicht im Mittelpunkt des Tagesgeschäfts steht. Durch sie wird ermittelt, wie viel Nettolohn dem Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen tatsächlich zusteht. Ein Brutto-Netto-Rechner unterstützt bei dieser Aufgabe, indem er alle relevanten Abzüge automatisch einzeln berücksichtigt und so eine transparente, nachvollziehbare Gehaltsabrechnung ermöglicht.
- Planung: Ein Gehaltsrechner kann bei der Einstellung von Mitarbeitern hilfreich sein. Mit wenigen Eingaben können die Lohnkosten und die monatliche Gesamtbelastung für Arbeitgeber berechnet werden, was für eine genaue Budgetplanung essenziell ist.
- Vergleichsmöglichkeit: Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dabei die Auswirkungen verschiedener Szenarien besser abzuschätzen und zu vergleichen, wie zum Beispiel der Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit, Sonderzahlungen und Boni, Steuerklassenänderungen etc.
- Steuer- und Abgabenübersicht: Der Gehaltsrechner liefert detaillierte Informationen über Steuerbeiträge, Solidaritätszuschlag und Abgaben für Sozialversicherungen und sorgt so für ein besseres Verständnis für die Differenz von Brutto- und Nettogehalt.
- Rechtssicherheit: Unser Brutto-Netto-Rechner ist außerdem immer rechtlich aktuell und unterstützt so Arbeitgeber dabei Gesetzesänderungen zu berücksichtigen – ganz ohne manuelle Anpassung.
Info
Pflicht zur Dokumentation der Lohnabrechnung
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Inhalte der Abrechnung zu dokumentieren und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich gegenüber der vorherigen Abrechnung keine Änderungen ergeben haben – in diesem Fall darf auf eine neue Abrechnung verzichtet werden.
Wer profitiert von einem Brutto-Netto-Rechner?
Ein Gehaltsrechner schafft vor allem Transparenz über das Nettoeinkommen und sämtlicher Abzüge von Steuern und Sozialabgaben. Der Einsatz unseres Brutto-Netto-Rechners kann insbesondere hilfreich sein für
- Arbeitgeber: Budgetplanung, Personaleinsatz / Bewerbungsgespräche, Gehaltsverhandlungen
- Arbeitnehmer: Wechsel der Steuerklasse, Wechsel in der Beschäftigungsart (Vollzeit und Teilzeit), Auswirkung von Gehaltserhöhungen
- Selbstständige: Berechnung von steuerlichen Belastungen
Tipp
Midijob-Rechner nutzen
Für Arbeitnehmer im sogenannten Übergangsbereich bzw. in der Gleitzone von 556 Euro bis 2.000 Euro lassen sich Nettogehalt sowie Pflichtbeiträge besser mit unserem Midijob-Rechner kalkulieren.
Lohnrechner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Folgende Angaben sind nötig
Bei der Ermittlung des Nettolohns gilt es zu klären, welche Informationen zu berücksichtigen sind. Mit dem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner von Lexware sind Sie in der Lage, mit wenigen Klicks und Eingaben das Nettogehalt für sich oder Ihren Arbeitnehmer zu berechnen. So gehen Sie vor:
Steuerjahr
In diesem Feld geben Sie an, für welches Jahr Sie Ihr Nettogehalt berecnen möchten.
Bruttolohn
Hier haben Sie die Möglichkeit zu wählen und entweder Ihr Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesbrutto einzugeben. Bei Selbstständigen ist meist das Jahres- oder Monatsbrutto üblich – schließlich können sich Projekte und Dienstleistungen über mehrere Wochen ziehen und sind nicht immer einem bestimmten Tag zuzuordnen.
Geburtsjahr
Die Angabe des Geburtsjahres ist wichtig, da Personen ab 64 Jahren Anspruch auf einen Altersentlastungsfreibetrag haben. Aktuell legt das Finanzamt einen Freibetrag von 13,6 Prozent des Einkommens und maximal 646 Euro zugrunde.
Kinderfreibetrag
Da Eltern Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und die Ausbildung ihrer Kinder haben, werden sie mit dem Kinderfreibetrag in Höhe von 6.672 Euro jährlich (Stand: 2025) unterstützt. Der Betrag wird von dem zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen, während das Kindergeld wiederum addiert wird. Der Brutto-Netto-Gehaltsrechner berücksichtigt den Faktor 0,5 pro Kind, da der Staat davon ausgeht, dass beide Elternteile die Kinderfreibeträge angeben.
Lohnsteuerklasse
In Deutschland gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Diese sind im Gehaltsrechner auswählbar. Die verschiedenen Steuerklassen haben eine Auswirkung darauf, welcher Anteil des Gehalts versteuert wird. Der Brutto-Netto-Rechner ist auf Steuerklasse 1 voreingestellt. Weil beispielsweise Selbstständige keinen direkten Arbeitgeber besitzen und daher Einkommensteuer zahlen, haben diese auch keine Steuerklasse, die Sie im Lohnrechner angeben müssen. Dennoch ist der Lohn- und Gehaltsrechner eine gute Stütze, um deren Nettoeinkommen weitestgehend abzubilden.
Die Lohnsteuerklassen im Überblick:
- Steuerklasse I: Ledige, geschiedene oder dauerhaft getrenntlebende Arbeitnehmer.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind zusammenleben und Anspruch auf Kindergeld haben.
- Steuerklasse III: Verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner in Steuerklasse V ist oder keinen Arbeitslohn bezieht.
- Steuerklasse IV: Verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen.
- Steuerklasse V: Gegenstück zu Steuerklasse III (Wird gewählt, wenn ein Ehepartner deutlich weniger verdient als der andere.)
- Steuerklasse VI: Arbeitnehmer mit mehreren Jobs über die Minijob-Verdienstgrenze von hinaus. Gilt für das zweite und weitere Beschäftigungsverhältnisse.
Kinderlos und mindestens 23 Jahre alt
Sollten Sie über 23 Jahre alt sein und noch keine Kinder haben, müssen Sie in diesem Fall einen Zusatzbeitrag von 0,6 % zu Ihrer Pflegeversicherung zahlen.
Arbeitsstelle
Hier tragen Sie ein, in welchem Bundesland Sie tätig sind. Das ist für ein korrektes Ergebnis notwendig, da die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Höhe der Kirchensteuer je nach Bundesland variiert.
Kirchensteuer
Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, spielt es eine Rolle, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind oder nicht. Aktuell liegt der Beitrag bei 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % in den restlichen Bundesländern. Die Kirchensteuer wird nur erhoben, wenn eine Religionszugehörigkeit in den Elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt ist.
Rentenversicherungs- sowie Arbeitslosenversicherungspflicht
Selbstständige genießen den Vorteil, selbst darüber entscheiden zu können, ob Sie in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen möchten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine Mitarbeiter beschäftigen. Rentner, die weiter beschäftigt werden, zahlen meist nur anteilig Beiträge. Für Schüler und geringfügige Beschäftigte entfällt in der Regel die Arbeitslosenversicherungspflicht.
Krankenversicherung
Ob Sie sich privat oder gesetzlich gegen Krankheit versichern bzw. bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern lassen, liegt ebenfalls in Ihrer Entscheidung. Während Sie als Selbstständiger den gesamten Beitrag Ihrer privaten Krankenversicherung selbst tragen, berücksichtigt der Gehaltsrechner für Arbeitnehmer, dass deren Arbeitgeber die Hälfte davon zahlen. Privatversicherte tragen den vollen Beitrag selbst, erhalten aber ggf. einen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber, dessen Höhe im Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt wird.
Info
Solidaritätszuschlag abgeschafft
Der Netto-Gehaltsrechner zeigt in seiner Berechnung auch die Position des Solidaritätszuschlags an. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde dieser als Ergänzungsabgabe eingeführt, um den Aufbau der neuen Bundesländer zu finanzieren. Bis 2021 musste jeder den Solidaritätszuschlag in Form von 5,5 % seiner Einkommen-, Lohn- oder Körperschaftsteuerzahlen. 2021 wurde er weitestgehend abgeschafft und fällt nur noch für ca. 10 % der Besserverdiener an, deren Einkommen über bestimmten Freibeträgen liegt.
Zusätzliche Arbeitgeberkosten zum Bruttolohn
Der Bruttolohn bildet nur einen Teil der tatsächlichen Personalkosten ab. Arbeitgeber müssen zusätzlich rund 20 % des Bruttogehalts an gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben leisten. Dazu zählen:
- der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung),
- Umlagen wie U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) und U2 (Mutterschaft) und
- die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Diese zusätzlichen Kosten sollten Sie als Arbeitgeber bei der Personalplanung und Budgetierung stets mit einrechnen, da sie die tatsächliche finanzielle Belastung pro Mitarbeitenden deutlich erhöhen.
Tipp
Smarte Buchhaltungssoftware nutzen und Lohnbuchhaltung automatisieren
Mit unserer Lohnsoftware Lexware Office erledigen Sie Ihre Aufgaben und Pflichten rund um das Thema Lohnabrechnung einfach, schnell und sind immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.
Gehaltsrechner: Darauf müssen Selbstständige achten
Brutto-Netto-Rechner sind insbesondere für Arbeitnehmer konzipiert, die mithilfe von Angaben wie der Steuerklasse ihr Gehalt, die Sozialabgaben und ihre Steuern berechnen können. Auch wenn der Lohn- und Gehaltsrechner Daten abfragt, die Arbeitgeber nicht betreffen, verschafft Ihnen das Tool dennoch einen Überblick. So können Sie besser einschätzen, mit welchem Nettoeinkommen Sie ungefähr rechnen können. In diesem Zusammenhang müssen Sie bei Ihrer Kalkulation als Unternehmer auch den Abzug Ihrer Betriebsausgaben berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise:
- Reisekosten
- Abschreibungen
- Versicherungsbeiträge
Auch der Steuerfreibetrag spielt bei der Berechnung eine wichtige Rolle: Dieser Teil des Einkommens bleibt steuerfrei und wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens automatisch abgezogen. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Ehepaare.