Neu 2026: Aktivrente für Altersrentner abrechnen

Der Bundestag hat am 05.12.2025 das 'Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)' verabschiedet.

Hintergrund

Durch das Aktivrentengesetz wurde erstmalig ein Steuerfreibetrag bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung i. H. v. 2.000 EUR monatlich (§ 3 Nr. 21 EStG) für Altersrenter eingeführt.
Die Steuerfreiheit wird bereits im Lohnsteuer-Abzugsverfahren, d. h. bei der Lohn+Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Voraussetzungen:

  • Arbeitnehmer hat die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht (Vollendung des 67. Lebensjahres).
  • Die Begünstigung erfolgt unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt.
  • Die Regelung gilt erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt.
  • Wenn der Steuerpflichtige den Freibetrag in einem Dienstverhältnis mit Steuerklasse VI geltend machen möchte, muss er dem Arbeitgeber bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Der Arbeitgeber hat diese Bestätigung zum Lohnkonto zu nehmen. Dadurch ist es z. B. Betriebsrentnern und Beamtenpensionären möglich, den Freibetrag geltend zu machen, ohne hierfür die Steuerklasse für ihre (Werks-)Pension ändern zu müssen.

Hinweis: Die Einnahmen sind sozialversicherungspflichtig. Es müssen daher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Zusätzlich müssen (nur) Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.


Übersicht der möglichen Beitragsgruppen 

Für Mitarbeiter die bereits die Regelaltergrenze erreicht haben und in der Beitragsgruppe mit RV = 1 (voller Beitrag) oder 3 (halber Beitrag) geschlüsselt sind, können Sie die 'Aktivrente' abrechnen. 

Vorgehen 

  1. Aktivieren Sie die Checkbox 'Aktivrente'.

    Hinweis: Wenn die Checkbox nicht sichtbar oder deaktiviert ist, hat der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze nicht erreicht oder ist in Lexware lohn+gehalt nicht mit der erforderliche Beitragsgruppe geschlüsselt.
    (siehe tabellarische Darstellung) 
  2. Erfassen Sie wie gewohnt die Abrechnungsdaten des Arbeitnehmers.

Darstellung auf der Lohnabrechnung

Bei der Berechnung der Lohnsteuer wird automatisch ein Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro unabhängig von der Lohnsteuerklasse berücksichtigt.
Bezüge, die den Freibetrag übersteigen, werden wie gewohnt gem. der LSt-Tabelle unter Berücksichtigung des Grundfeibetrags (2026: 12.348 EUR/Jahr) besteuert.