Voraussetzung
Meldebescheinigungen können gem. §25 DEÜV erst nach dem erfolgreichen Versand gedruckt werden. Grund: Durch die Meldebescheinigung wird der Versand an die Krankenkasse bestätigt.
Hinweise:
SV-Meldungen (Meldegrund 50) stehen im Januar des Folgejahres zur Verfügung.
In folgenden Fällen wird keine Jahresmeldung mit Abgabegrund 50 erstellt, weil das Arbeitsentgelt bereits gemeldet wurde:
- wenn bei einem Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis am 31.12. oder früher endet.
In diesem Fall wird eine Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung (Meldegrund 30) erstellt. - wenn zum 01.01. die Beitragsgruppe oder die zuständige Krankenkasse gewechselt wurde. Das sozialversicherungspflichtige Entgelt ist in der Abmeldung der alten Krankenkasse zum 31.12 zu melden.
- wenn eine Unterbrechung über den 31.12. hinaus besteht.
Vorgehen
Nachdem Sie die SV-Meldungen an die Krankenkassen gesendet haben, rufen Sie im Menü 'Extras - meldecenter Sozialversicherung- Sozialversicherungsmeldungen- Meldebescheinigungen drucken' auf.
Wenn Sie in der Druckvorschau eine leere Übersicht erhalten, liegen für den ausgewählten Zeitraum keine Meldebescheinigungen vor.
Ursache: Sie haben im ausgewählten Zeitraum keine SV-Meldung versendet.
Hinweis: Im Lohnkonto sind alle SV-Meldungen eines Mitarbeiters auf der letzten Seite dokumentiert. Die Spalte Monat gibt Ihnen den auszuwählenden Zeitraum an.