SV-Jahresmeldung (Meldegrund 50) und andere Meldebescheinigungen für Mitarbeiter drucken

Wann kann die Meldebescheinigung gedruckt und ausgehändigt werden?

Voraussetzung

Meldebescheinigungen können gem. §25 DEÜV erst nach dem erfolgreichen Versand gedruckt werden. Grund: Durch die Meldebescheinigung wird der Versand an die Krankenkasse bestätigt.

Wichtig zu beachten

Hinweise
SV-Meldungen (Meldegrund 50) stehen im Januar des Folgejahres zur Verfügung.

In folgenden Fällen wird keine Jahresmeldung mit Abgabegrund 50 erstellt, weil das Arbeitsentgelt bereits gemeldet wurde:

  • wenn bei einem Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis am 31.12. oder früher endet.
    In diesem Fall wird eine Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung (Meldegrund 30) erstellt.
  • wenn zum 01.01. die Beitragsgruppe oder die zuständige Krankenkasse gewechselt wurde. Das sozialversicherungspflichtige Entgelt ist in der Abmeldung der alten Krankenkasse zum 31.12 zu melden.
  • wenn eine Unterbrechung über den 31.12. hinaus besteht.

Vorgehen

Nachdem Sie die SV-Meldungen an die Krankenkassen gesendet haben, rufen Sie im Menü 'Extras - meldecenter Sozialversicherung- Sozialversicherungsmeldungen- Meldebescheinigungen drucken' auf.

Wenn Sie in der Druckvorschau eine leere Übersicht erhalten, liegen für den ausgewählten Zeitraum keine Meldebescheinigungen vor.
Ursache: Sie haben im ausgewählten Zeitraum keine SV-Meldung versendet.

Hinweis: Im Lohnkonto sind alle SV-Meldungen eines Mitarbeiters auf der letzten Seite dokumentiert. Die Spalte Monat gibt Ihnen den auszuwählenden Zeitraum an.

lohnkonto monat