Lohnsteuer Außenprüfung: Durchführung des Datenexports über die digitale Lohnschnittstelle (DLS)

Hier finden Sie eine kurze Anleitung und zusätzliche Informationen zum Betriebsprüferexport.

Hintergrund

Die Finanzverwaltung hat das Recht, bei Betriebsprüfungen Einsicht in die gespeicherten Buchführungsdaten zu nehmen. Das Zugriffsrecht auf die Buchführungsdaten bei Betriebsprüfungen gelten dabei entsprechend bei Lohnsteuer-Außenprüfungen auch für den Zugriff auf Lohndaten.
Für den Datenaustausch im Rahmen der Lohnsteuer-Außenprüfung (Betriebsprüfer) ist vom Finanzamt die DLS (Digitale Lohnschnittstelle) entwickelt worden. Dadurch wird dem Außenprüfer ein Datenträger (USB-Stick, Diskette, CD-ROM), mit steuerrelevanten Daten in bundesweit einheitlicher Struktur und Feldbezeichnung, übergeben. Dies erleichtert erheblich die digitale Auswertung durch die Finanzverwaltung mit der eingesetzten Prüfungssoftware IDEA.

Wenn der Arbeitgeber/das Steuerbüro dem Prüfer den Datenzugriff nicht, nicht zeitnah oder nicht in vollem Umfang einräumt, kann von der Finanzverwaltung ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden.

Eingaben im Programm

Sie werden bei der Ausgabe der steuerrelevanten Daten durch den Assistenten Betriebsprüfung Lohnsteuer (DLS)‘ unterstützt.

  1. Starten Sie den Assistenten über das Menü'Extras-Betriebsprüfung Lohnsteuer (DLS)‘
  2. Wechseln Sie mit der Schaltfläche 'Weiter‘ auf die nächste Seite. 
  3. Unter der Rubrik 'Auswahl der Daten‘ wählen Sie die für die Betriebsprüfung relevanten Jahre aus.

    Folgende Daten werden exportiert:
  • Programminfo
  • Firmenstammdaten
  • Mitarbeiterstammdaten
  • Lohnartenstammdaten
  • Abrechnungsdaten
  • Lohnkonten
  • Sozialversicherungsdaten
  1. Wechseln Sie mit der Schaltfläche 'Weiter‘ auf die nächste Seite.
  2. Wählen Sie unter der Rubrik 'Exportverzeichnis' den Speicherort.
  3. Wechseln Sie mit der Schaltfläche 'Weiter‘ auf die nächste Seite.
  4. Starten Sie den Export durch die Schaltfläche 'Fertigstellen'.

Die vom Programm zur Verfügung gestellten Daten für die Betriebsprüfung entsprechen den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie dem von Audicon (führender Softwareanbieter) erstellten Beschreibungsstandard.

Finanzbuchhaltung

Neben den Lohndaten fordern Betriebsprüfer auch Einblick in die Finanzbuchhaltung sowie die elektronische Bereitstellung der Buchhaltungsdaten.
Die Vorgehensweise für den Betriebsprüferexport aus dem Programm Lexware buchhalter finden Sie in der FAQ Betriebsprüferexport durchführen.