Folgende Gründe können dazu führen, dass der Monatswechsel nicht durchführbar ist:
1. Die Beitragsnachweise wurden noch nicht erstellt.
Erstellen Sie die Beitragsnachweise über 'Extras Abrechnungs- und Beitragsnachweisassistent'.
Hinweis zum Sendestatus: noch nicht versendete Meldungen verhindern nicht den Monatswechsel
Der Sendestatus macht Sie beim Monatswechsel auf noch zu sendende Meldungen aufmerksam.
Auch wenn Sie sich gegen einen Versand entscheiden sollten, ist der Monatswechsel trotzdem möglich.
2. Der Monatswechsel ist gesperrt, weil eine notwendige Programmaktualisierung fehlt
Prüfen Sie über den Menüweg '? - Lexware Info Service', ob noch zu installierende Updates bereit stehen.
3. Sie haben einen Wechsel des Abrechnungssystems aktiviert
Prüfen Sie in den Firmenstammdaten auf der Seite 'Softwarewechsel', ob irrtümlich Angaben zum Wechsel des Abrechnungssystems gespeichert wurden.
Entfernen Sie ggf. die Angaben. Nach einem erneuten Programmstart ist die Schaltfläche Monatswechsel wieder aktiv.
4. Sie befinden sich in der Ansicht - Vorjahr
Prüfen Sie über 'Datei - Abrechnungsjahr wechseln', welches Abrechnungsjahr im Programm gerade aktiv ist. Wechseln Sie in das aktuelle Abrechnungsjahr.
5. Im Lexware scout ist ein Problem vorhanden, das den Monatswechsel blockiert
Der Monatswechsel ist erst möglich, wenn die Abrechnungsdaten keinen Fehler enthalten. Korrigieren Sie Ihre Eingaben.
6. UV-Meldungen wurden nicht versendet
Wenn Sie das Lexware meldecenter nutzen und noch zu versendende UV-Meldungen vorliegen, wird der Monatswechsel gesperrt.
Beachten Sie hierzu auch die FAQ: Meldung-Monatswechsel nicht möglich