Definition Teillohnzahlungszeitraum
Wenn das Arbeitsentgelt bzw. der Arbeitslohn nicht für den vollen Kalendermonat gezahlt wird, entsteht ein Teillohnzahlungszeitraum.
Teillohnzahlungszeiträume können z. B. auftreten bei:
- Beschäftigungsbeginn/Beschäftigungsende im laufenden Monat,
- unentschuldigtem Fehlen des Arbeitnehmers,
- unbezahltem Urlaub oder
- Ablauf der Entgeltfortzahlung bei fortdauernder Krankheit im laufenden Monat,
- Beginn einer Pflegezeit (Pflegezeitgesetz).
- Pflege eines kranken Kindes mit Krankengeld (Kind krank)
Wichtig: In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen ist häufig festgelegt, welche der nachfolgenden Berechnungsmethoden anzuwenden ist. Diese Berechnungsmethode ist dann bindend.
Berechnungsmethoden des Teilmonatsentgelts:
Zur Berechnung des zustehenden Teilmonatsentgelts bei einem festen Monatslohn können arbeitsrechtlich unterschiedliche Methoden angewandt werden:
Arbeitstägliche Berechnung:
Das Teilmonatsentgelt wird nach dem Verhältnis der Ist-Arbeitstage zu den möglichen Arbeitstagen des Monats ermittelt. Hier kann auch der Samstag als Arbeitstag gelten.
Beispiel:
Gehalt 3.000 EUR.
Ist der Arbeitnehmer an 10 von 20 möglichen Arbeitstagen in Beschäftigung, beträgt das fortzuzahlende Entgelt 1.500 EUR. (3.000 EUR /20 Arbeitstage * 10 Arbeitstage).Kalendertägliche Berechnung:
Für jeden Kalendertag wird der entsprechende Bruchteil des Monatslohns ausgezahlt.
Beispiel:
Wenn ein Arbeitnehmer an 10 von 31 möglichen Kalendertagen in Beschäftigung ist, beträgt das fortzuzahlende Entgelt 967,74 EUR (3.000 EUR / 31 Kalendertage * 10 Arbeitstage).Dreißigstel:
Bei der Dreißigstel-Berechnungsmethode wird zur Ermittlung des Tagessatzes das volle Monatsentgelt immer durch 30 Tage geteilt, und zwar unabhängig von den tatsächlichen Arbeits- oder Kalendertagen des jeweiligen Monats.
Anschließend wird dieser Tagessatz mit den Tagen mit Entgeltanspruch multipliziert.Mit dieser Methode ist der Tagessatz bei gleichbleibendem Gehalt in allen Monaten, unabhängig von den Kalendertagen, gleichbleibend hoch.
Beispiel 1:
Sind dem Arbeitnehmer 10 Tage zu bezahlen, beträgt das fortzuzahlende Entgelt 1.000 EUR (3.000 EUR /30 * 10 Tage).
Beispiel 2 - Besonderheit bei Bezug von Entgeltersatzleistungen in Monaten mit 31 Kalendertagen:
Bei der Dreißigstel-Berechnungsmethode wird zur Ermittlung das volle Monatsentgelt immer durch 30 Tage geteilt, und zwar unabhängig von den tatsächlichen Arbeits- oder Kalendertagen des jeweiligen Monats. Auch in Monaten mit 31 Kalendertagen beträgt der Tagessatz in unserem Beispiel 100 EUR (3.000 EUR/30).
Dies führt bei einer am 30.eines Monats endenden Lohnfortzahlung und Krankengeldbezug ab dem 31. des Monats zu höheren Bezügen des Arbeitnehmers,als wenn er gearbeitet hätte.
Beispiel: Die Lohnfortzahlung endet nach den gesetzlichen 42 Tagen Wochen am 30. März. Ab dem 31.März erhält der Arbeitnehmer Krankengeld.Der Tagessatz der Lohnfortzahlung beträgt bei der Dreißigstel Methode 3.000 EUR / 30 Tage = 100 EUR/Tag = 3.000 EUR Lohnfortzahlung.
Weil der Mitarbeiter in diesem Beispiel für 1 Tag im März keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, könnte man erwarten, dass sich das fortzuzahlende Entgelt um 100 EUR reduziert.
Der Mitarbeiter hat aber bei Wahl dieser Berechnungsmethode den festgelegten Anspruch auf Entlohnung für 30 Tage = 3.000 EUR. (100 EUR * 30 Tage mit Entgeltanspruch).
Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer in diesem Beispiel noch Krankengeld für den 31. März, erhält also mehr Geld, als wenn er den ganzen Monat gearbeitet hätte.
Abwandlung des Beispiels: Ende der gesetzlichen Entgeltfortzahlung am 27. Februar.
Berechnung der Entgeltfortzahlung /Krankengeld:
Entgeltfortzahlung: 3.000 EUR/30 x 2 7 = 2.700 EUR. Für den 28. Februar erhält der Arbeitnehmer 1 Tag Krankengeld. Die Wahl der Dreißigstel Methode wirkt sich also im Monat Februar (Kalendertage
Einstellung im Programm:
Die Art der Kürzung ist unter Verwaltung Lohnarten als Kennzeichen in der jeweiligen Lohnart gespeichert. Bei Betragslohnarten (z.B. Lohnart '002 Gehalt' und '003 Ausbildungsvergütung') ist die Dreißigstel-Berechnungsmethode bereits hinterlegt.
Wenn Sie dieses Kennzeichen für die jeweilige Firma ändern möchten, gehen Sie wie nachfolgend beschrieben vor.
Beachten Sie: Die gewählte Berechnungsmethode gilt für alle Mitarbeiter dieser Firma.
- Öffnen Sie über 'Verwaltung-Lohnarten' die 'Übersicht Lohnarten'.
Sie sehen eine Aufstellung aller vorhandenen Lohnarten nach Kategorien.
- Öffnen Sie die zu bearbeitende Lohnart durch Klick auf '+'.
- Wählen Sie den letzten vorhandenen Zeitraum. Die Information zur Entgeltkürzung finden Sie unter 'Kennzeichen'.
- Legen Sie für die zu ändernde Bezugslohnart einen neuen Zeitraum an.
Hinweis: Das Datum im Feld 'Lohnart gültig ab' ist immer automatisch der Erste des aktuellen Abrechnungsmonats der Firma.
Wählen Sie die gewünschte Kürzungsart.