Hintergrund:
Durch die Vorträge werden die Jahressummen um die Werte aus Abrechnungszeiträumen ergänzt, die nicht mit Lexware lohn+gehalt abgerechnet wurden. Dadurch ist eine korrekte Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen aus sonstigen Bezügen z. B. Einmalzahlungen sichergestellt.
Wann sind 'Vorträge eigene Firma' und wann 'Vortrage Fremdfirma' zu erfassen?
- Eigene Firma: Sie rechnen neu mit Lexware lohn+gehalt ab (Softwarewechsel). Der Mitarbeiter war schon vorher in Ihrer Firma beschäftigt.
- Fremdfirma: Ein Mitarbeiter tritt unterjährig in Ihre Firma ein. Er war während des laufenden Kalenderjahres bereits in einem anderen Unternehmen beschäftigt.
Vorgehen
Nachfolgend ist die Vorgehensweise beim Erfassen der Vorträge aus eigener Firma erläutert. Wie Sie Vorträge aus Fremdfirmen erfassen, finden Sie hier.
Schritt 1: Im Mitarbeiterassistenten legen Sie zunächst fest, ob für den Mitarbeiter Vorträge für das aktuelle Abrechnungsjahr zu erfassen sind
- Rufen Sie in den Stammdaten des Mitarbeiters die Seite 'Vorträge' auf.
- Aktivieren Sie die Check-Box 'Ja' ('Sind Vorträge für das aktuelle Abrechnungsjahr zu erfassen?').
Schritt 2: 'Vorträge aktuelles Abrechnungsjahr' im Assistenten erfassen:
Tipp:Beachten Sie auch die weiterenErläuterungen auf den jeweiligenSeiten und in der 'Hilfe' des Assistenten.
- Öffnen Sie die Jahresübersicht des Mitarbeiters.
- Wechseln Sie in den Bereich 'Vorträge - Eigene Firma'.
- Klicken Sie auf 'Erfassen' im Bereich des aktuellen Abrechnungsjahres.
- Geben Sie die maßgeblichen Steuer- und Sozialversicherungswerte im Assistenten ein..
Auf dem Lohnkonto und der Lohnsteuerbescheinigung Ihres bisherigen Abrechnungssystems finden Sie alle benötigten Vortragswerte. - Für bestimmte Sozialversicherungsmeldungen sind die vor dem ersten Abrechnungsmonat mit Lexware lohn+gehalt begonnenen Fehlzeiten von Bedeutung.
Wenn eine solche Fehlzeit vorliegt, wählen Sie aus der Listbox den Eintrag 'Ja' und erfassen die Abwesenheit im Assistenten.
Wenn Sie die Eingabe im ersten Abrechnungsmonat vergessen haben, können Sie die Angaben über den Korrekturmodus ergänzen.
Vorträge Vorjahr:
Wenn der Mitarbeiter im Vorjahr eingetreten ist und eine Einmalzahlung im Folgejahr (Märzklausel) geleistet wurde, müssen Sie Vorträge für das Vorjahr erfassen,
Voraussetzungen:
- Der erste Abrechnungsmonat mit Lexware lohn+gehalt ist Januar, Februar oder März.
- Eintrittsdatum des Mitarbeiters im Vorjahr oder früher.
Vorgehen:
- Öffnen Sie die Jahresübersicht des Mitarbeiters.
- Wechseln Sie in den Bereich 'Vorträge - Eigene Firma'.
- Klicken Sie auf 'Erfassen' im Bereich Vorjahr.
Der Assistent unterstützt Sie bei der Eingabe der Sozialversicherungswerte aus dem Vorjahr. - Geben Sie im Assistenten 'Vorträge Vorjahr' die relevanten Steuer- und Sozialversicherungswerte des Vorjahres ein.
Wenn der Mitarbeiter im Vorjahr nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, wählen Sie den Eintrag 'Vorjahr ohne SV-Pflicht'.