Hinweis
Prüfen Sie vor der Abrechnung die Einstellungen in Ihren Krankenkassenangaben.
Die Höhe der Umlagesätze erfahren Sie bei der jeweiligen Krankenkasse.
Wenn Sie Lexware eService personal nutzen, können Sie die tagesaktuell gelieferten Beitragssätze automatisch per Mausklick übernehmen.
Sie müssen in den Krankenkassenangaben allgemein nichts eingeben.
Tipp: Nutzen Sie auch unsere kostenlose Online Schulung: "Pflege von Umlagesätzen und Auswirkung auf die Berichte in Lexware lohn+gehalt"
In dieser Aufzeichnung eines Online-Kurzseminars zeigen wir Ihnen, wie Sie Umlagesätze in der Krankenkassenverwaltung und Zusatzbeiträge der Krankenkasse einpflegen können.
Eingaben im Programm
Schritt 1: Menü 'Verwaltung - Krankenkassenangaben allgemein'
Hier erfassen Sie die allgemein gültigen Umlagesätze Ihrer Krankenkassen.
- Rufen Sie die zu bearbeitende Krankenkasse auf.
- Klicken Sie auf die Registerkarte U1 bzw. U2.
- Klicken Sie bei einer unterjährigen Änderung auf die Schaltfläche 'Neuer Zeitraum'.
Hinweis. Zum Jahreswechsel wird automatisch ein neuer Zeitraum zum 01.01. angelegt. - Wählen Sie den Zeitpunkt aus, ab dem die Änderung gelten soll.
In unserem Beispiel ändert die 'Knappschaft-B-S' die Umlagesätze U1/U2 zum 01.01.2023. - Erfassen Sie die neuen Umlagesätze auf der Seite 'U1 Umlagesätze-Krankheit' und 'U2 Umlagesätze - Mutterschutz'.
Hinweis Der Erstattungssatz beträgt bei U2 immer 100 %. - Klicken Sie nach der letzten Eingabe auf die Schaltfläche 'Übernehmen' oder 'OK'.
Hinweis: Bei Klick auf 'Übernehmen' werden die Änderungen gespeichert - die Krankenkassenverwaltung bleibt geöffnet.
Bei Klick auf 'OK' werden die Änderungen gespeichert und die Krankenkassenverwaltung wird geschlossen.
Schritt 2: Menü 'Verwaltung-Krankenkassenangaben aktuelle Firma'
Hier wählen Sie die von der jeweiligen Firma gewählten Erstattungssätze aus.
- Prüfen Sie den 'gewählten Erstattungssatz Umlage U1' mit dem zugehörigen Beitrag.
- Wählen Sie den für die aktuelle Firma geltenden Erstattungssatz aus.
Wenn im angegebenen Zeitraum für den gewählten Erstattungssatz ein anderer Beitragssatz zu berücksichtigen ist, ändern Sie die Daten wie unter 'Krankenkassenangaben allgemein' beschrieben.
'Angaben für Betriebsstätte ... ': Weil Betriebsstätten sozialversicherungsrechtlich als eigenständig zu beurteilen sind, müssen Sie die Angaben zum gewählten Erstattungssatz auch für die Betriebsstätte erfassen. Lexware lohn+gehalt berücksichtigt für die Betriebsstätte nicht automatisch den beim Hauptsitz gewählten Erstattungssatz.
Angaben korrigieren
Über die Schaltfläche 'Angaben korrigieren, können Sie Ihre Angaben nachträglich ändern.
Wenn diese Änderung für bereits abgeschlossene Abrechnungsmonate gilt, korrigiert Lexware lohn+gehalt diese Monate automatisch.
Dies gilt für alle Firmen, in denen die bearbeitete Krankenkasse verwendet wird. Sobald Sie die jeweilige Firma öffnen, startet der Korrekturmodus.