Seit 2005 wird in Deutschland als Straßenbenutzungsgebühr die sogenannte LKW-Maut verlangt. 2024 wird es weitere Änderungen bei der Mautpflicht geben. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht für mehr Fahrzeuge als zuvor. Alle LKW und gewerblich genutzten Fahrzeuge mit einer technischen zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen unterliegen dann der Maut. Im Jahr 2023 galt in Deutschland eine Grenze von 7,5 Tonnen. Aber: Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen tzGm sind von der Mautpflicht ausgenommen.
Zusätzlich wurde bereits ein CO₂-Aufschlag, der sogenannte Mautteilsatz, eingeführt. Dieser beträgt 200 Euro pro Tonne CO₂ und gilt seit dem 1. Dezember 2023.
Durch die Änderungen der Mautpflicht, die 2024 in Kraft treten, erhofft sich die Bundesregierung in den Jahren 2024 bis 2027 Mehreinnahmen in Höhe von 3,9 Milliarden Euro.
Zudem sollen durch die Änderungen Anreize geschaffen werden, künftig den hohen Verkehr auf den Straßen zu reduzieren sowie emissionsärmere Fahrzeuge für die Unternehmen anzuschaffen.
Info
Bereits seit dem 1. Dezember 2023 setzen sich die Mautsätze aus vier Kosten-Bereichen zusammen:
Diese Neuerung geht aus dem „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ des Bundesverkehrsministeriums hervor.
In der aktuellen Mauttabelle des Bundesamts für Logistik und Mobilität finden Sie alle Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen, bei denen die Betroffenen 2024 der Mautpflicht unterliegen. Sie ist die Basis für streckenbezogene Benutzungsgebühren und Ihre Reisekostenabrechnung.
Info
Erdgasfahrzeuge und -transporter unterliegen, im Vergleich zu 2023, seit dem 1. Januar 2024 der Mautpflicht. Diese Änderung der Maut im Jahr 2024 ergibt sich aus neuen Klassifizierungen der Schadstoffklassen.