Seit 2005 wird in Deutschland als Straßenbenutzungsgebühr die sogenannte Lkw-Maut für Nutzfahrzeuge verlangt. 2024 wird es weitere Änderungen bei der Mautpflicht geben. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht für mehr Fahrzeuge als zuvor. Alle Lkw und gewerblich genutzten Fahrzeuge mit einer technischen zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen unterliegen dann auf Autobahnen einschließlich der Tank- und Rastanlagen und Bundesstraßen der Maut. Ausgenommen von der Mautpflicht sind gemäß § 1 Abs. 3 BFStrMG einige grenznahe Autobahnabschnitte.
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Die seit 1.12.2023 maßgebliche technisch zugelassene Gesamtmasse (tzGm) unterscheidet sich von dem früher gültigen, in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragenen, höchstzulässigen Gesamtgewicht und kann höher liegen. Die tzGm wird vom Hersteller angegeben.
Im Jahr 2023 galt für die Mautpflicht in Deutschland eine Gewichtsgrenze von 7,5 Tonnen. Von der nun gültigen Absenkung auf 3,5 Tonnen sind Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen tzGm ausgenommen. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht, wenn das Handwerkerfahrzeug zur gewerblichen Beförderung von Gütern genutzt wird. Bei Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) besteht die Mautpflicht 2024, wenn das Motorfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Nicht mautpflichtig sind darüber hinaus Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen. Hierzu gehören auch Wohnmobile sowie zu Wohnmobilen umgebaute Lkw, sofern sie nicht dem Transport von Gütern, sondern der Personenbeförderung dienen. Die Beweislast hierfür liegt beim Halter. Insoweit besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug vorab bei „Toll Collect“ als Wohnmobil registrieren zu lassen.
Durch die Änderungen der Mautpflicht, die 2024 in Kraft treten, erhofft sich die Bundesregierung in den Jahren 2024 bis 2027 Mehreinnahmen in Höhe von 3,9 Milliarden Euro. Die Annahme ist nicht unrealistisch. Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen aus der Maut rund 7,4 Milliarden Euro. Diese Einnahmen werden zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, also für dringend erforderliche Investitionen für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsnetze verwendet.
Zudem sollen durch die Änderungen Anreize geschaffen werden, künftig den hohen Verkehr auf den Straßen zu reduzieren sowie emissionsärmere Fahrzeuge für die Unternehmen anzuschaffen. Daneben verfolgt die Lkw-Mautpflicht den Zweck, den Gütertransport von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Dies ist nicht zuletzt wegen der bekannten Probleme des Gütertransports auf der Schiene bisher nur bedingt gelungen.
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Das Gesetz unterscheidet 5 Emissionsklassen, die für die Höhe der Mautgebühr Bedeutung haben. Die Emissionsklasse eines Fahrzeuges ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aufgeführt oder in der Konformitätsbescheinigung.
Nach der einschlägigen EU-Verordnung wird die Höhe der Maut insgesamt auf der Grundlage einer Wegekostenrechnung festgesetzt. Mit der Wegekostenrechnung sollen die tatsächlichen Kosten ermittelt werden, die eine Beförderung von Gütern auf der Straße verursacht. Hierbei werden sowohl die Herstellungs- und Erhaltungskosten für das Straßennetz als auch die mit dieser Beförderungsart verursachten Umweltbelastungen berücksichtigt. Nach diesen Maßgaben setzen sich die Mautsätze seit dem 1. Dezember 2023 aus vier Kosten-Bereichen zusammen:
Diese Neuerung geht aus dem „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ des Bundesverkehrsministeriums hervor. In diesem Kontext wurde auch ein CO₂-Aufschlag, der sogenannte Mautteilsatz, eingeführt. Dieser beträgt 200 Euro pro Tonne CO₂ und gilt seit dem 1. Dezember 2023.
In der aktuellen Mauttabelle des Bundesamts für Logistik und Mobilität finden Sie alle Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen, bei denen die Betroffenen 2024 der Mautpflicht unterliegen. Sie ist die Basis für streckenbezogene Benutzungsgebühren und Ihre Reisekostenabrechnung.
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Erdgasfahrzeuge und -transporter unterliegen, im Vergleich zu 2023, seit dem 1. Januar 2024 der Pflicht für die Maut. Diese Änderung der Maut im Jahr 2024 ergibt sich aus neuen Klassifizierungen der Schadstoffklassen.
Die Mauterhebung erfolgt über ein satelliten- und mobilfunkgestütztes System. Über das Unternehmen „Toll Collect GmbH“ können Nutzer an der automatischen Mauterhebung mittels einer On-Board-Unit teilnehmen. Hierzu müssen Sie sich bei „Toll Collect“ registrieren. Die Einzelheiten zum Mautsystem finden sich auf der Website des Unternehmens unter http://www.toll-collect.de/. Eine alternative Option ist die Registrierung bei einem in Deutschland zugelassenen Anbieter des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS). Die Mauterhebung erfolgt auch hier automatisch mittels eines im Fahrzeug installierten Geräts.
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Die Nichtzahlung der Mautgebühr ist eine Ordnungswidrigkeit und zieht eine nachträgliche Mauterhebung sowie ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach sich.