Mahnungen schnell und sicher selbst schreiben
Mit Lexware Office kannst du Mahnungen ganz einfach selbst schreiben und Zahlungserinnerungen rechtssicher versenden.
- Mahnungen in wenigen Klicks erstellen
- Zahlungserinnerungen automatisiert versenden
- Offene Posten jederzeit im Blick behalten
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Auszeichnungen
Lexware Office ist mehrfacher Testsieger

Zahlungserinnerungen und Mahnungen schreiben
Wenn ein Kunde mit einer Zahlung in Rückstand gerät, ist das für beide Seiten ärgerlich. Mit dem in Lexware Office integrierten Mahnwesen schreibst du schnell und unkompliziert eine Mahnung oder versendest eine Zahlungserinnerung.
- Mahnungen und Zahlungserinnerungen direkt erstellen
- Schnelle Abwicklung bei offenen Forderungen
- Ärger und Zeitaufwand deutlich reduzieren

Mit nur einem Klick Zahlungserinnerung oder Mahnung schreiben
Bleibt eine Zahlung aus, bedeutet das nicht gleich das Schlimmste – oft ist die Rechnung im Alltag einfach untergegangen. Mit dem Online-Mahnwesen in Lexware Office entscheidest du selbst, ob du dein Schreiben als „Zahlungserinnerung“ oder als „Mahnung“ versendest.
- Zahlungserinnerung oder Mahnung frei wählbar
- Online-Mahnwesen direkt in Lexware Office nutzen
- Offene Posten professionell und einfach bearbeiten

Rechtssichere Mahnung selbst schreiben
Zahlt ein Kunde trotz Fälligkeit nicht und hilft auch ein Gespräch nicht weiter, kannst du mit dem Mahnwesen in Lexware Office schnell eine Mahnung oder Zahlungserinnerung erstellen und versenden.
Eine schriftliche Mahnung hat dabei zwei Effekte: Dein Kunde wird an die offene Rechnung erinnert und zugleich rechtlich in Verzug gesetzt – ganz ohne Anwalt.
- Mahnschreiben und Zahlungserinnerungen schnell erstellen
- Kunden rechtssicher in Verzug setzen
- Forderungen durchsetzen – ohne Anwalt

Von der Rechnung zur Mahnung
Mit Lexware Office wandelst du überfällige Rechnungen mit nur einem Klick in eine Mahnung um. Änderungen nimmst du direkt im Mahnschreiben vor – ohne das Formular zu verlassen. So kannst du zum Beispiel eine andere Zustelladresse angeben oder einzelne Positionen entfernen, wenn die Rechnung bereits teilweise beglichen wurde.
- Überfällige Rechnungen direkt in Mahnungen umwandeln
- Änderungen im Mahnschreiben sofort umsetzen
- Teilzahlungen und abweichende Adressen berücksichtigen
Sofort loslegen
In nur 3 einfachen Schritten das Mahnwesen nutzen
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Melde dich einfach und schnell bei Lexware Office an, um alle Funktionen zu nutzen. Der Einstieg ist einfach und kostenlos.
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Mahnwesen nutzen
Verwalte dein Mahnwesen und schreibe Zahlungserinnerungen oder Mahnungen schnell, einfach und unkompliziert selbst mit Lexware Office.
Kundenmeinungen
Was unsere Kundinnen und Kunden
an Lexware Office schätzen
Online-Buchhaltung und weit über 400.000 Kunden. Als Testsieger ist Lexware Office für Gründer, Unternehmer und Freiberufler aus allen Branchen die richtige Wahl.
Spart Zeit und Nerven: So läuft deine Buchhaltung mit Lexware Office (fast) von allein
Konto erstellen und direkt loslegen
Bankkonto verknüpfen und deine Zahlungen werden automatisch zugeordnet
Belege scannen oder hochladen und die Software verbucht sie von allein
Rechnungen schreiben und automatisch befüllen lassen
Steuerberater anbinden und noch mehr Papierkram sparen
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Zertifikate
Deine Daten sind in sicheren Händen
Die Buchhaltungssoftware von Lexware Office verlässt sich nicht nur auf die üblichen Sicherheitskonzepte, sondern erreicht bei der Datensicherheit ein Niveau, welches du sonst nur von Banken gewohnt bist. Das bestätigt auch der TÜV.
TÜV-zertifiziert
Unabhängig geprüft vom TÜV – für höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards in allen Bereichen.
GoBD-testiert
Deine Buchhaltung bleibt jederzeit ordnungsgemäß und prüfungssicher. Lexware Office erfüllt die GoBD-Vorgaben für eine korrekte, nachvollziehbare und unveränderbare Buchführung.
DSGVO-konform
Deine Daten werden nach strengsten Datenschutzregeln verarbeitet und gespeichert. So behältst du die volle Kontrolle über personenbezogene Daten – transparent, sicher und rechtskonform.
Made in Germany
Entwicklung, Hosting und Datenschutz nach deutschen Standards – sicher, transparent und zuverlässig.
Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Schreiben von Mahnungen
Kann ich für das Mahnwesen mehrere Bankkonten an Lexware Office anbinden?
Selbstverständlich! Unsere Software gewährleistet dir eine ganz einfache Anbindung an deine Bankkonten.
Wer kann mit Lexware Office Mahnungen schreiben?
Unsere Software ist ideal für jede Person, die Mahnungen schreiben darf:
- Unternehmen
- Freiberufler
- Privatpersonen
Geraten deine Kunden mit Zahlungen in Verzug, erstellst du in Lexware Office mit wenigen Klicks aus einer offenen Rechnung die passende Mahnung. Da ein Mahnbescheid ähnlich einer Rechnung nicht unterschrieben sein muss, sendest du anschließend die Forderung direkt in digitaler Form ab.
Kann ich Daten mit meinem Steuerberater austauschen?
Ja, das Programm bietet dir verschiedene Möglichkeiten zum Datenaustausch an. Dazu gehören insbesondere der Datenexport im DATEV-konformen Format und die DATEV-Cloud-Services. Lexware Office fungiert als DATEV-Schnittstelle, über die du deine Daten und Dokumente direkt mit deinem Steuerberater teilen kannst.
Kann ich die Software auch nutzen, wenn ich wenig Buchhaltungskenntnisse habe?
Ja, denn unser Produkt ist besonders intuitiv zu bedienen. Es unterstützt dich perfekt, wenn du eine übersichtliche Software suchst, um deine Rechnungen zu schreiben und das Mahnwesen mit der gesamten Buchhaltung gleich mitzuerledigen. Auch rechtssichereE-Rechnungen erstellst du mit Lexware Office einfach und schnell. Dank übersichtlichem Menü erhältst du alle wesentlichen Funktionen mit einem Blick angezeigt und findest dich so schnell zurecht. So bist du rechtlich auf der sicheren Seite, wenn du Mahnungen schreibst.
Wenn ich meine Version des Lexware Office Buchhaltungsprogramms wechseln möchte, ab wann zahle ich den anderen Betrag?
Dein Wechsel wird sofort mit dem gewünschten Funktionsumfang wirksam. Der neue Betrag wird dann mit dem nächsten Datum der Rechnungsstellung fällig.
Kann ich mit Lexware Office automatisiert Mahnungen schreiben und versenden lassen?
Mit unserem Partner automatisierst du dein Mahnwesen in nur wenigen Schritten. Wähle für das Mahnverfahren flexibel bis zu 6 Stufen für Zahlungserinnerungen und bis zu 3 Mahnstufen mit individuellen Mahngebühren und Texten. Das autoMahntion Tool verbindest du ganz einfach mit Lexware Office und profitierst von einem effizienten Forderungsmanagement.
Wer muss den Mahnungszugang beweisen?
Die Beweispflicht liegt in der Regel beim Kläger. Gibt der Schuldner an, die Mahnung nicht erhalten zu haben, liegt die Beweispflicht bei dir als Kläger. Dank der Versandhistorie in Lexware Office kannst du genau beweisen, wann du Zahlungserinnerungen gesendet hast, und bist somit auf der sicheren Seite.
Wann sollte ich eine Mahnung schreiben?
Als Rechnungssteller oder Gläubiger kannst du theoretisch eine Mahnung schreiben, sobald das in der Rechnung vereinbarte Zahlungsziel (z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“) erreicht bzw. die Zahlungsfrist überschritten ist. Viele Unternehmen versenden 3 bis 7 Tage nach Erreichen des Zahlungsziels eine freundliche Zahlungserinnerung.
Wichtig ist dabei, dass Schuldner auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung automatisch in Zahlungsverzug geraten. Bei Verbrauchern gilt das allerdings nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
Wie schreibe ich eine Mahnung richtig?
Rein rechtlich kann eine Mahnung formfrei per E-Mail gesendet werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine Mahnung aber folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift von Absender und Empfänger der Rechnung
- Datum der Mahnung
- Rechnungsnummer und Datum der ursprünglichen Rechnung
- eine kurze Leistungsbeschreibung
- zu zahlender Rechnungsbetrag
- ggf. bereits angefallene Verzugszinsen oder Mahnkosten
- Hinweis, dass die Rechnung bereits fällig ist
- Konkrete Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
Wie viel Zeit sollte zwischen der ersten und zweiten Mahnung vergehen?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie viel Zeit nach der ersten Mahnung vergehen muss, bis erneut gemahnt werden kann. Die zweite Mahnung kann erfolgen, sobald das Zahlungsziel der ersten Mahnung erreicht wurde. Das geschieht in vielen Fällen 7 bis 14 Tage nach der ersten Mahnung.
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